

VORSORGE
veröffentlicht: Februar 2018
1e Vorsorgepläne sind überobligatorische Vorsorgelösungen für versicherte Löhne ab CHF 126 900 (Sicherheitsfonds-Grenze). Da bei 1e Anschlüssen der Versicherte das Anlagerisiko selber trägt, bleiben die Leistungen ohne Deckung beim Sicherheitsfonds. Während bei den klassischen überobligatorischen Vorsorgeplänen das Vorsorgevermögen kollektiv angelegt
wird und die Verzinsung der Vorsorgekapitalien je nach Struktur / Deckungsgrad / Risikofähigkeit erfolgt, hat der Versicherte bei 1e Stiftungen die Möglichkeit, sein Vermögen in vorgegebene Strategien zu investieren. Die Rendite (aber auch der Verlust) verbleibt beim Versicherten und es erfolgt keine Verwässerung durch das Kollektiv.
Das Vorsorgewerk bzw. die Vorsorgekommission ist für die Ausgestaltung der Leistungen (Alter, IV, Tod) zuständig. Aufgrund der individuellen Vermögensanlage jedes Versicherten und der Abwälzung des Unterdeckungsrisikos auf den Versicherten, verringert sich das Risiko einer allfälligen Sanierungszahlung für den Arbeitgeber. Bei Gesellschaften (Arbeitgeber), die internationale Rechnungslegungsstandards anwenden, sind 1e Pläne attraktiv, da diese die Verpflichtungen nach den Grundlagen von IFRS/US GAAP reduzieren.
Der Versicherte kann aus maximal zehn Anlagestrategien auswählen, eine davon muss zwingend als risikoarm ausgestaltet sein. Als risikoarme Anlagestrategie gelten Investitionen in Bargeld und Obligationen mit hohem Rating. Je nach Anlagestrategie kann die Rendite auf den Vorsorgegeldern des jeweiligen Versicherten im Vergleich zu herkömmlichen Vorsorgelösungen deutlich gesteigert werden. Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich sehr attraktiv (Steuereinsparung bis 30 %) und sind mit 1e Plänen renditemässig optimierbar. Bei der individuellen Anlage wird jedem Destinatär mehr Eigenverantwortung übertragen, in dem er sich aktiver um die Vermögensanlage seiner Vorsorgegelder kümmern muss. Dies ist anspruchsvoll – Beratungsbedarf ist hier mehrheitlich angesagt.
1e Pläne bieten dem Versicherten die Möglichkeit, sein überobligatorisches Vermögen individuell nach Risikobereitschaft und Renditeerwartungen zu investieren und einfacher mit dem Privatvermögen abzustimmen. So sind deutlich höhere Renditen (aber leider auch Vermögensverluste) möglich. Auch der Arbeitgeber kann profitieren, indem er weniger Sanierungsrisiken selber trägt, was v. a. auch im internationalen Umfeld attraktiv ist.
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