Nachhaltigkeits-
berichterstattung im KMU-Umfeld
Wir müssen nachhaltiger werden. Dies bedeutet, dass ein Wirtschaften im Einklang mit Gesellschaft und Umwelt erwartet wird. Wie können Unternehmen diesen Anforderungen gerecht werden?
Nachhaltigkeit - ESG
Mit dem Commitment, die eigenen Geschäftsaktivitäten nachhaltiger zu gestalten, geht die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsthematik einher. Was umfasst die Nachhaltigkeitsberichterstattung? Unternehmerische Nachhaltigkeitsthemen werden oftmals mit der Abkürzung ESG nach Kriterien aufgeschlüsselt:
Konzernverantwortungsinitiative und Gegenvorschlag – Eingang in die Schweizer Gesetzgebung
Mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlages zur abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative sind folgende Bestimmungen betreffend Nachhaltigkeit im Schweizer Obligationenrecht in Kraft getreten, welche KMUs betreffen:
Die gesetzliche Schwelle, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu müssen, ist aktuell für Schweizer KMUs noch hoch. Die Anforderungen verschiedenster Anspruchsgruppen (Stakeholder) steigen jedoch stetig. Kurz; schenken Sie Nachhaltigkeitsaspekten die notwendige Beachtung.
Eine freiwillige Berichterstattung (ohne oder nach einem anerkannten Standard) zeigt ihr Commitment und schafft die notwendigen Voraussetzungen, um für die weiteren regulatorischen Entwicklungen gewappnet zu sein.
Ein Blick über die Grenzen
In der EU wird insbesondere von den grossen, börsenkotierten Unternehmen schon seit 2014 eine Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen verlangt. Nun hat die EU die Pflicht zur Berichterstattung überarbeitet. Sie wird unter dem Namen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2024 in allen Mitgliedstaaten gültig sein. Die Einführung erfolgt gestaffelt und wird nach und nach auch kleinere Unternehmen und KMU betreffen. Das hat vielfältige Implikationen, auch für all jene Unternehmen
ausserhalb der EU, die in der EU Geschäfte machen (Umsatz in EU > 150 Mio. EUR und Zweigniederlassung/Tochtergesellschaft in der EU). Auch viele KMUs in der Schweiz, die in die EU liefern oder aus der EU Waren beziehen, werden möglicherweise bald ihren Kunden und Lieferanten in der EU Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen. Dies deshalb, weil die Stakeholder Daten über ihre gesamte Wertschöpfungskette sammeln.
Weitere Entwicklung
Der Bundesrat hat jüngst in einer Pressemitteilung orientiert, dass die Schweizer Gesetzgebung an die internationale Entwicklung angepasst werden soll. Analog zur EU sollen auch in der Schweiz bereits Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption sowie die dazu ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen.
Wie Balmer-Etienne Sie unterstützt
Die Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich sind sehr dynamisch und komplex. Wir behalten für Sie den Überblick und machen Sie auf die gesetzlichen Verpflichtungen aufmerksam – aber nicht nur. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess der Nachhaltigkeit.
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