
Facelifting Ihrer Statuten
Per 1. Januar 2023 trat das neue Aktienrecht mit zahlreichen neuen Bestimmungen und Möglichkeiten in Kraft. Dazu gehören namentlich die Folgenden:
Generalversammlung (GV)
- Erweiterung der unübertragbaren Befugnisse der GV
- Erweiterung des Katalogs der Beschlussfassungen, welche ein qualifiziertes Mehr benötigen
- Elektronische Zustellung des Revisions- und Geschäftsberichts
- Neue Schwellenwerte für die Einberufung einer GV sowie des Traktandierungs- und Antragsrechts
- Durchführung der GV rein virtuell, hybrid, multilokal, im Ausland oder via Zirkularweg
- Teilnahmerecht und Äusserungsrecht der Mitglieder der Geschäftsleitung an der GV
- Wegfall des bislang gesetzlich vorgesehenen Sekretärs
Aktienkapital
- Führung des Aktienkapitals in einer Fremdwährung statt in Schweizer Franken
- Festlegung Aktien-Nennwert unter 1 Rappen
- Einführung eines Kapitalbandes
Verwaltungsrat (VR)
- Erweiterung der unübertragbaren Befugnisse des VR
- VR-Zirkularbeschlussfassung in elektronischer Form
Damit Sie von diesen Neuerungen profitieren können und wieder ein
aktuelles Handbuch rund um die Organisation sowie die Führung Ihrer
Gesellschaft zu Hand haben, ist es jetzt Zeit, Ihre Statuten anzupassen.
Das Rechtsteam von Balmer-Etienne unterstützt Sie gerne dabei. Melden Sie sich bei uns!