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MG 3146 Bearbeitet web

Gesetzliche Prüfungen

Das Schweizer Revisions- und Rechnungslegungsrecht stützt sich auf die wirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens und nicht mehr auf dessen Rechtsform. 

Einzelfirmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) sind nicht zur Prüfung durch eine externe Revisionsstelle verpflichtet. Die übrigen Unternehmen unterliegen dagegen der ordentlichen Revision, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten (Art. 727 OR):

  • Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
  • Umsatz: CHF 40 Millionen
  • Vollzeitstellen: 250

Darüber hinaus unterliegen Publikumsgesellschaften und Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind, auf jeden Fall der ordentlichen Revision. Unternehmen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, unterliegen der eingeschränkten Revision oder sind ganz von der Revisionspflicht befreit. Zudem gibt es verschiedene gesetzliche Spezialprüfungen, meist Prüfungen von vergangenheitsorientierten Finanzinformationen, welche gemäss gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden müssen.

Unsere Dienstleistungen rund um die gesetzlichen Prüfungen

Ordentliche Prüfung

Ordentliche Revision

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und prüfen Ihre Jahresrechnung und die Existenz Ihres internen Kontrollsystems unabhängig, risikogerecht und mit der grösstmöglichen Kontinuität im Prüfteam.

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Konzernrechnung

Konzernrechnung

Unternehmen, die zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen diesen im Rahmen der ordentlichen Revision von einem zugelassenen Revisionsexperten bzw. von einem staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen prüfen lassen.

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MG 3429 Bearbeitet web

Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen (BVG)

Wir prüfen und beraten Vorsorgeeinrichtungen – von Pensionskassen über 3a bis 1e.

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Öffentliche Verwaltungen

Öffentliche Verwaltungen

Die Prüfung und Beratung von öffentlichen Körperschaften gehört zu den Kernkompetenzen von Balmer-Etienne.

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Eingeschraenkte Revision

Eingeschränkte Revision

Balmer-Etienne prüft die Jahresrechnung ihrer Kundinnen und Kunden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen, eingeschränkten Revision – schnell, engagiert und zuverlässig.

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Spezialprüfungen

Gesetzliche Spezialprüfungen

Hierbei handelt es sich meist um Prüfungen von vergangenheitsorientierten Finanzinformationen, welche aus Gründen des Gläubiger- und Kapitalschutzes gemäss gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

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