Prüfung von Konzernrechnungen
Unternehmen, die zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen diesen im Rahmen der ordentlichen Revision von einem zugelassenen Revisionsexperten bzw. von einem staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen prüfen lassen.
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung besteht, kann die Prüfung der Konzernrechnung freiwillig erfolgen. Durch die erhöhte Transparenz kann damit das Vertrauen für Interessengruppen wie beispielsweise Aktionäre, Darlehensgeber oder Banken gestärkt werden.
Balmer-Etienne-Dienstleistungen
- Prüfung von börsenkotieren und familiengeführten Unternehmen, die ihre Konzernrechnung nach Obligationenrecht (OR), Swiss GAAP FER oder IFRS erstellen.
- Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) sowohl bei einzelnen Tochtergesellschaften als auch im Zusammenhang mit der Erstellung der Konzernrechnung.
- Internationale Betreuung: Dank unseres weltweiten Netzwerks sind wir in der Lage, Ihre Tochtergesellschaften durch lokale UHY-Partnerunternehmen vor Ort prüfen zu lassen.
- Teilbereichsprüfung von Reporting-Packages im Konzernverhältnis, welche als Basis für die Erstellung der Konzernrechnung dienen.