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Konzernrechnung

Prüfung von Konzernrechnungen

Unternehmen, die zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen diesen im Rahmen der ordentlichen Revision von einem zugelassenen Revisionsexperten bzw. von einem staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen prüfen lassen.

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung besteht, kann die Prüfung der Konzernrechnung freiwillig erfolgen. Durch die erhöhte Transparenz kann damit das Vertrauen für Interessengruppen wie beispielsweise Aktionäre, Darlehensgeber oder Banken gestärkt werden.

Konzernrechnung Prüfung

Balmer-Etienne-Dienstleistungen

  • Prüfung von börsenkotieren und familiengeführten Unternehmen, die ihre Konzernrechnung nach Obligationenrecht (OR), Swiss GAAP FER oder IFRS erstellen.
  • Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) sowohl bei einzelnen Tochtergesellschaften als auch im Zusammenhang mit der Erstellung der Konzernrechnung.
  • Internationale Betreuung: Dank unseres weltweiten Netzwerks sind wir in der Lage, Ihre Tochtergesellschaften durch lokale UHY-Partnerunternehmen vor Ort prüfen zu lassen.
  • Teilbereichsprüfung von Reporting-Packages im Konzernverhältnis, welche als Basis für die Erstellung der Konzernrechnung dienen.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Urs Matter

    Urs
    Matter

    dipl. Wirtschaftsprüfer

  • Tu’uyen Lang

    Tu’uyen
    Lang

    Betriebsökonomin HWV, dipl. Wirtschaftsprüferin

  • Werner Pfäffli

    Werner
    Pfäffli

    lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer