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Stefan wills wissen global mobility

Global Mobility

In der aktuellen Folge von «Stefan will's wissen» steht Stefanie Gugger im Fokus und erklärt die Global Mobility, also internationale Arbeitseinsätze. Dies bietet Chancen wie interkulturelle Erfahrungen und erweiterte berufliche Netzwerke. Dennoch erfordert es sorgfältige Planung, um rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sowie die soziale Integration zu gewährleisten. Global Mobility ist eine spannende Möglichkeit, die jedoch eine gründliche Vorbereitung erfordert. Im Video erfahren wir mehr dazu.

Ihr fasst eure Dienstleistung unter dem Begriff Global Mobility zusammen. Was muss man sich darunter vorstellen?

Unter Global Mobility wird alles zusammengefasst, was mit internationalen Arbeitseinsätzen zu tun hat. Viele denken da gleich an die klassische Entsendung von Mitarbeitern im Konzern (sog. Expats.) Aber Global Mobility ist heute weit mehr als nur das. Die Digitalisierung hat unseren Arbeitsalltag verändert. Neben dem Arbeiten im Homeoffice am Wohnsitz, besteht vermehrt das Bedürfnis z.B. von den Ferien aus (sog. Workation) oder in einem anderen Land bei Verwandten oder Bekannten zu arbeiten. Auch ein Grenzgänger pendelt heute nicht mehr unbedingt täglich zwischen Arbeitsort in einem Land und Wohnort im anderen Land hin und her. Durch all diese Konstellationen ist die sog. Mehrstaatentätigkeit heute gang und gäbe geworden.

Was sind die Herausforderungen bei diesen Arbeitsformen?

Global Mobility ist die Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete. So müssen all diese Arbeitsformen nicht nur aus steuerlicher Sicht beurteilt werden, sondern sie können auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsunterstellung der Mitarbeiter haben; es stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung im anderen Land benötigt. Wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Z.B. welchem Recht untersteht der Arbeitsvertrag? Speziell bei Homeoffice in grenzüberschreitenden Fällen wird die Frage nach einer möglichen Betriebstätte im Ausland immer zentraler. Es muss somit immer ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gefunden werden.

Ich höre immer wieder die Begriffe A1 und Equal Pay. Ist das auch etwas, was in den Bereich Global Mobility fällt?

Ja, genau. Das sind Begriffe, die immer wichtiger werden. Das Formular A1 für den EU Raum oder das Certificate of Coverage für die restlichen Länder ist für alle Mitarbeiter wichtig, die ins Ausland auf Geschäftsreise gehen. Es sollte bei jeder Auslandsreise mitgeführt werden. Die Formulare bestätigen gegenüber der ausländischen Behörde, dass jemand im Heimatland den Sozialversicherungen unterstellt ist. Gerade Österreich ist hier extrem streng. Ohne das A1 wird ein Geschäftsreisender grundsätzlich ab dem ersten Tag in Österreich sozialversicherungspflichtig.

Equal Pay oder auch Mindestlohnvorschriften kennt die Schweiz ja seit der Einführung des Schwarzarbeitsgesetzes. Dies betrifft ausländische Unternehmen, die für Aufträge in der Schweiz eigene Mitarbeiter in die Schweiz entsenden. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern für die Arbeitstage in der Schweiz einen in der Schweiz marktgerechten Lohn zu bezahlen. Oftmals taucht diese Thematik im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit in der Schweiz auf.

Was viele nicht wissen ist, dass auch die EU Melde- und Mindestlohnvorschriften kennt und diese seit 2020 auch verstärkt kontrolliert. Insbesondere haben Schweizer Unternehmen oftmals keine Kenntnis davon, dass wenn sie Mitarbeiter für Aufträge in ein EU Land schicken, diese vorgängig bei den Behörden melden müssen.

Was kannst du den Verantwortlichen von KMUs raten falls sie mit einem solchen Fall konfrontiert werden?

Ich glaube es ist wichtig, dass die Unternehmen offen für all die neuen Arbeitsformen sind, da es sonst immer schwieriger wird, qualifiziertes und motiviertes Personal zu finden. Die Personalabteilungen sollten jedoch auf diese Themen sensibilisiert werden und es lohnt sich, z.B vor der Annahme von Aufträgen im Ausland oder der Gewährung von Homeoffice im Ausland einen Berater beizuziehen. Eine fehlende Meldung von Arbeitseinsätzen im Ausland kann zu hohen Bussen für das Unternehmen führen und eine falsche Sozialversicherungsunterstellung kann im Leistungsfalle verheerende Folgen für den Mitarbeiter haben; z.B. wenn die Schweizer IV nach einem Arbeitsunfall und einer bleibenden Beeinträchtigung des Mitarbeiters eine Deckung ablehnt unter dem Argument, der oder die Mitarbeitende sei der ausländischen Sozialversicherung unterstellt.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Stefan Wigger

    Stefan
    Wigger

    MLaw, dipl. Steuerexperte, LL.M. UZH International Tax Law

  • Stefanie Gugger

    Stefanie
    Gugger

    lic. iur., dipl. Steuerexpertin