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Frau arbeiten nach Erreichung des Referenzalters

Arbeiten nach dem Referenzalter: Chancen nutzen, Stolpersteine vermeiden

Die steigende Lebenserwartung und die verbesserte Gesundheit im Alter führen dazu, dass immer mehr Menschen in der Schweiz auch nach dem Referenzalter beruflich aktiv bleiben möchten. Gründe dafür sind oft die Freude an der Arbeit oder finanzielle Überlegungen. Die steigende Lebenserwartung und die gute Gesundheit im Alter machen dies zunehmend möglich. Doch was sind die Chancen und Stolpersteine vom Arbeiten nach der Pensionierung?

Sei es aus Freude an der Arbeit oder aus finanziellen Gründen. Das Schweizer Sozialversicherungssystem bietet flexible Möglichkeiten für eine Weiterbeschäftigung über das Referenzalter hinaus. Diese betreffen sowohl die Mitarbeitenden als auch die Lohnbuchhaltung und erfordern eine sorgfältige Koordination.

Kein Beitrag und Anspruch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV)

Nach dem Erreichen des Referenzalters entfällt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (ALV), da kein Versicherungsschutz mehr besteht. Das bedeutet: Kein Lohnabzug aber auch kein Anspruch auf ALV-Leistungen im Falle einer Kündigung.

Neue Möglichkeiten durch AHV 21

Nach dem Referenzalter gelten für die AHV besondere Regelungen. Grundsätzlich besteht ein Freibetrag von CHF 1 400 pro Monat bzw. CHF 16 800 pro Jahr. Nur das darüber liegende Einkommen ist AHV-pflichtig. Diese Beiträge werden jedoch nicht dem individuellen Konto (IK) gutgeschrieben und haben keinen Einfluss auf die Rente.

Mit der Reform AHV 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, stehen neu folgende Möglichkeiten offen:

  • Die AHV-Rente kann flexibel zwischen dem 63. und dem 70. Altersjahr bezogen werden.
  • Ein gestaffelter Rentenbezug (Teilrente) ist erstmals möglich, zum Beispiel zu 40 %, 60 % oder 80 % der vollen Rente. Dies ermöglich einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand.
  • Wer den Rentenbezug aufschiebt, profitiert von einem Zuschlag von bis zu 31,5 % auf die ordentliche Rente.
  • Freiwillige AHV-Beiträge nach dem 65. Altersjahr können neu die Rentenhöhe erhöhen, besonders wenn Beitragslücken bestehen.

Ob ein Rentenaufschub, ein gestaffelter Rentenbezug oder freiwillige Beiträge nach dem 65. Altersjahr sinnvoll sind, sollte individuell geprüft werden. Dabei sind insbesondere die persönliche Lebenssituation und mögliche Beitragslücken zu berücksichtigen.

Pensionskassenleistungen flexibel gestalten

Die Regelungen im BVG (2. Säule) sind von der AHV unabhängig. Es ist möglich, die AHV-Rente zu beziehen und den Bezug der BVG-Leistungen gleichzeitig aufzuschieben. Viele Pensionskassen erlauben einen Rentenaufschub bis maximal zum 70. Altersjahr sowie eine gestaffelte Pensionierung. Während dieser Zeit kann weiterhin Altersguthaben angespart werden.

Wichtig ist, dass das jeweilige Reglement der Pensionskasse massgebend ist. Eine Rücksprache mit der Kasse sollte idealerweise mindestens drei bis sechs Monate vor Erreichen des Referenzalters erfolgen.

Unfallversicherung (UVG) bleibt bestehen

Solange eine Person erwerbstätig ist, bleibt sie gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert, unabhängig vom Alter. Mit dem Ende der Erwerbstätigkeit entfällt dieser Versicherungsschutz. Für Nichtberufsunfälle besteht die Möglichkeit, sich freiwillig bis zum Alter von 70 Jahren weiterzuversichern. Danach muss der Unfallschutz über die Krankenversicherung geregelt werden.

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist nicht garantiert

Der Anspruch auf Krankentaggeldversicherung (KTG) nach dem Referenzalter besteht nicht automatisch.  Ob eine Deckung vorhanden ist, hängt vom Arbeitsvertrag und der gewählten Versicherungslösung des Arbeitgebers ab. In der Regel ist eine Weiterführung der Krankentaggeldversicherung nur bis zum 70. Altersjahr möglich. Mit zunehmendem Alter begrenzen viele Versicherer die maximale Leistungsdauer. So wird die übliche Deckung von 720 Tagen teilweise auf nur noch 180 Tage verkürzt.

Steuern im Blick: AHV und Pensionskasse richtig planen 

Entscheidungen zum Aufschub oder Bezug von Leistungen aus der 1. und 2. Säule haben steuerliche Konsequenzen. Diese sollten im Rahmen einer umfassenden Finanz- und Vorsorgeplanung sorgfältig geprüft werden.

Weiterarbeiten nach dem Referenzalter: Rechtzeitig planen lohnt sich

Wer nach dem Referenzalter beruflich aktiv bleiben möchte, sollte sich frühzeitig mit der weiteren Planung befassen. Idealerweise erfolgt dies bereits einige Monate vor Erreichen des Referenzalters. Ein rechtzeitiger Austausch mit dem Arbeitgeber, der Pensionskasse und bei Bedarf mit einem Berater ist wichtig.  Nur so kann sichergestellt werden, dass Rentenbezug, Aufschub und Versicherungsdeckungen optimal auf die persönliche und finanzielle Situation abgestimmt sind.

Haben Sie Fragen zu den Möglichkeiten rund um das Weiterarbeiten nach dem Referenzalter?
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die passende Lösung im Bereich Sozialversicherungen, Lohnbuchhaltung oder Vorsorgeplanung zu finden.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Chantal Bachmann

    Chantal
    Bachmann

    Treuhänderin FA, Sozialversicherungsfachfrau FA

  • Nicole Dujmovic

    Nicole
    Dujmovic

    Payroll Expertin edupool.ch, Treuhänderin FA

  • Yolanda Möller

    Yolanda
    Möller

    dipl. Treuhandexpertin, HR-Fachfrau FA

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