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Arbeitsausfall eingetragen im Kalender

Wichtige Hinweise bei längerem Arbeitsausfall aufgrund Krankheit oder Unfall

Wir alle wünschen uns, gesund zu bleiben und unsere Abwesenheiten am Arbeitsplatz auf Ferien oder eine harmlose Erkältung zu beschränken. Doch niemand ist gefeit, plötzlich von einer langfristigen Krankheit betroffen zu sein oder durch einen Unfall längere Zeit auszufallen. Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit gibt es wichtige Punkte, die sowohl von den Arbeitnehmenden als auch von der Personalabteilung berücksichtigt werden sollten.

Unterschiede in der Lohnfortzahlungspflicht bei Unfall oder Krankheit

Bei einem Arbeitsausfall aufgrund eines Unfalls übernimmt die obligatorische Unfallversicherung ab dem dritten Tag die Zahlung des Lohns, und zwar bis der Arbeitnehmende wieder arbeitsfähig ist. Eine Langzeit-Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsausfall aufgrund einer Krankheit ist dagegen nur gewährleistet, wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung ist in der Schweiz nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben. Einige Gesamtarbeitsverträge (GAV) schreiben jedoch eine Krankentaggeldversicherung vor. Der Versicherungsschutz deckt jedoch maximal 730 Taggelder innerhalb von 900 Tagen. Besteht keine Krankentaggeldversicherung, greift die Lohnfortzahlungspflicht gemäss dem Obligationenrecht (OR, Art. 324a Abs. 2), wonach der Arbeitgeber lediglich für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr den vollen Lohn zu entrichten hat. Dabei beträgt die maximale Dauer vier Monate beziehungsweise 17 Wochen. Für die Angestellten ist es wichtig zu wissen, dass unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt, die Taggelder bis zum Ende der maximalen Leistungsdauer weiterhin ausbezahlt werden – selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit gekündigt wird.

Auswirkungen eines Arbeitsausfalls auf die AHV-Altersrente 

Unfall- und Krankentaggelder unterliegen nicht der AHV-Beitragspflicht, was die Grundlage für die spätere Rentenberechnung entsprechend negativ beeinflusst. Dauert die Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder Unfall mehr als ein Kalenderjahr und wird in dieser Zeit kein AHV-pflichtiger Lohn eingenommen, kann eine Beitragslücke entstehen. Eine entsprechende Jahreslücke hat direkten Einfluss auf die AHV-Rentenskala. Sie kann dazu führen, dass trotz hohem durchschnittlichen AHV-Einkommen eine niedrigere Rentenskala zur Anwendung kommt und so die maximale Rentenhöhe nicht erreicht wird. Entsprechend empfehlen wir Arbeitnehmenden mit Langzeitarbeitsunfähigkeit dringlichst, frühzeitig mit der AHV-Ausgleichskasse ihres Arbeitgebers Kontakt aufzunehmen. So können rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden, um diese Beitragslücken zu schliessen und Nachteile bei der Rentenberechnung zu vermeiden.

Auswirkungen auf Arbeitslosentaggeld 

Die Beitragsbestimmungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) unterliegen den gleichen Regeln wie die AHV. Auch hier sind Kranken- und Unfalltaggelder von der ALV-Beitragspflicht ausgenommen. Jedoch sind die Anspruchsbedingungen an kurze Rahmenfristen gebunden. Diese wird ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung lediglich zwei Jahre rückwirkend betrachtet. Innerhalb dieser zwei Jahre muss für mindestens 12 Monate eine ALV-beitragspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden. Analog zur AHV entsteht auch hier eine entsprechende Versicherungslücke durch einen langen Unfall- oder Krankentaggeldbezug, sofern kein AHV-/ALV-pflichtiger Lohn eingenommen wurde. Es besteht in der Folge kein Anspruch auf Arbeitslosentaggeld. Daher empfehlen wir in einer solchen Situation, sich frühzeitig beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) zu melden. Denn nachträgliche Änderungen sind nicht mehr möglich.

Mögliche Unterstützungsmassahmen durch die Invalidenversicherung (IV)

Wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit droht, sollte rechtzeitig eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) in Erwägung gezogen werden. Der Arbeitgeber kann die Früherfassung veranlassen und gibt so der IV die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Frühinterventionsmassnahmen einzuleiten. Ziel dieser Massnahmen ist es, den betroffenen Arbeitnehmenden zu helfen, den aktuellen Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Eingliederung in eine neue Arbeitsstelle zu ermöglichen. Die eigentliche Anmeldung bei der IV muss jedoch durch die betroffene Person selbst erfolgen.

Absicherung und soziale Sicherheit durch frühzeitige Beratung wahren

Ein enger Austausch zwischen der Personalabteilung und der arbeitsunfähigen Person ist dabei zentral, um rechtzeitig die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Durch frühzeitige Klärung und (An-)Meldung können Betroffene sicherstellen, dass ihre soziale Absicherung und finanzielle Stabilität auch während einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall erhalten bleiben. Eine spezifische, frühzeitige Beratung kann dabei helfen, diesen komplexen Sachverhalt zu klären, rechtliche Vorgaben einzuhalten und von Fall zu Fall die optimale Lösung bezüglich Absicherung und sozialer Sicherheit zu finden.

Weitere Informationen zum längeren Arbeitsausfall in unserem Podcast

In unserem Podcast finanzklang Link öffnet in neuem Fenster. sprechen wir in den Folgen 4 und 5 über das Thema "längerer Arbeitsausfall aufgrund Krankheit oder Unfall". In Folge 4 liegt der Fokus auf dem Unterschied zwischen einem Arbeitsausfall aufgrund von einer Krankheit oder einem Unfall. Anschliessend betrachten wir in Folge 5 unter anderem die Auswirkungen auf die spätere Rente sowie die Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber.

Viel Spass beim Reinhören!

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  • Jeannette Ming-De Pretto

    Jeannette
    Ming-De Pretto

    MAS FH in Treuhand und Unternehmensberatung, dipl. Treuhandexpertin

  • Chantal Bachmann

    Chantal
    Bachmann

    Treuhänderin FA, Sozialversicherungsfachfrau FA

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