Ehevertrag, Erbvertrag und Testament in der Schweiz: Unterschiede, Vorteile & Tipps
Absichern, vorsorgen und Klarheit schaffen – so regeln Sie ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse rechtzeitig.
In dieser Podcastfolge klären wir zusammen mit unserer Rechtsanwältin Heidi Betschart die wichtigsten Fragen rund um Ehevertrag, Erbvertrag und Testament in der Schweiz. Sie erfahren, welche Regelungsmöglichkeiten es gibt, was in der Praxis häufig falsch verstanden wird und welche rechtlichen Fallstricke vermieden werden sollten. Jetzt Podcastfolge hören oder hier weiterlesen.
Was regelt ein Ehevertrag in der Schweiz?
Mit einem Ehevertrag kann man sich in der Schweiz für den Fall einer Scheidung oder Todesfall finanziell absichern und sein privates oder geschäftliches Vermögen sichern. Ein Ehevertrag schafft zudem emotionale Sicherheit. Ohne Ehevertrag untersteht ein Ehepaar dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem Ehevertrag kann jedoch eine individuelle Gestaltung des Güterstandes geschaffen und mit einer öffentlichen Beurkundung besiegelt werden.
Die Schweizer Güterstände im Überblick
In der Schweiz kann zwischen drei Güterständen entschieden werden. Die Errungenschaftsbeteilung ist hierbei der gesetzliche Standard.
- Errungenschaftsbeteiligung
- Aufteilung in Eigengut und Errungenschaft
- Hälftige Teilung der Errungenschaft bei Scheidung oder Tod
- Gütergemeinschaft
- Fast alles wird gemeinsam verwaltet und geteilt
- Eingebrachte und ererbte Werte gehören zum Gesamtgut
- Gütertrennung
- Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst
- Keine gemeinsame Teilung bei Auflösung
Neben diesen vorgaben gibt es auch noch Gestaltungsmöglichkeiten. So kann beispielsweise ein Unternehmen aus der Teilung herausgenommen oder Erträge aus dem Eigengut separat gehalten werden.
Unterschiede zwischen Erbvertrag und Testament
Ein Erbvertrag und ein Testament unterscheiden sich in den folgenden Punkten:
- Testament:
- Form: Eigenhändig oder öffentlich
- Parteien: Einseitig
- Flexibilität: Jederzeit abänderbar
- Bindung: keine rechtliche Bindung
- Erbvertrag:
- Form: nur öffentlich, mit Zeugen
- Parteien: Mehrere (z. B. Ehepaar, Familie)
- Flexibilität: nur gemeinsam abänderbar
- Bindung: rechtlich bindend
Typische Fehler & Missverständnisse vermeiden
Auch bei guter Absicht schleichen sich in der Praxis häufig Irrtümer ein – sei es aufgrund von Unwissen, falschen Annahmen oder unklaren Formulierungen. Hier sind typische Fehler, welche Sie unbedingt vermeiden sollten:
- Gütertrennung schützt nicht vor PK-Teilung bei Scheidung
- Falsche Annahmen bei Vorschlagszuweisungen (z. B. bei nicht-gemeinsamen Kindern)
- Keine Unterscheidung zwischen Güter- und Erbrecht
- Fehlende Trennung von Vermögenswerten trotz Ehevertrag