Ehevertrag, Erbvertrag und Testament in der Schweiz
In dieser Podcastfolge sprechen wir mit einer erfahrenen Rechtsanwältin über Ehevertrag, Erbvertrag und Testament in der Schweiz. Sie erfahren, wie Sie Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse rechtzeitig und rechtssicher regeln – und welche typischen Fehler Sie dabei vermeiden sollten.
In der Podcastfolge widmen wir uns dem Thema der rechtlichen Vorsorge in der Ehe und im Todesfall – einem Thema, das häufig verdrängt wird. Wir führen Sie durch die rechtlichen Grundlagen des Ehevertrags, Erbvertrags und Testaments.
Was regelt ein Ehevertrag in der Schweiz?
Mit einem Ehevertrag kann man sich in der Schweiz für den Fall einer Scheidung oder dem Todesfall finanziell absichern und sein privates oder geschäftliches Vermögen sichern. Ein Ehevertrag schafft zudem emotionale Sicherheit. Ohne Ehevertrag untersteht ein Ehepaar dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Mit einem Ehevertrag kann jedoch eine individuelle Gestaltung des Güterstandes geschaffen und mit einer öffentlichen Beurkundung besiegelt werden.
Die Schweizer Güterstände im Überblick
Unter "Güterstand" versteht man im schweizerischen Recht die verschiedenen Regelungen, die bestimmen, wie das Vermögen und die Schulden der Ehegatten während der Ehe und bei Beendigung der Ehe (durch Scheidung oder Tod) behandelt werden. In der Schweiz kann zwischen drei Güterständen gewählt werden, wobei die Errungenschaftsbeteiligung der gesetzliche Standard ist.
- Errungenschaftsbeteiligung
- Aufteilung in Eigengut und Errungenschaft
- Hälftige Teilung der Errungenschaft bei Scheidung oder Tod
- Gütergemeinschaft
- Fast alles wird gemeinsam verwaltet und geteilt
- Eingebrachte und ererbte Werte gehören zum Gesamtgut
- Gütertrennung
- Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst
- Keine gemeinsame Teilung bei Auflösung
Neben diesen Vorgaben gibt es gewisse Gestaltungsmöglichkeiten. So kann beispielsweise ein Unternehmen aus der Teilung herausgenommen oder Erträge aus dem Eigengut separat gehalten werden. Welcher Güterstand für wen sinnvoll ist, wird in der Podcastfolge besprochen.
Unterschiede zwischen Erbvertrag und Testament
Der Erbvertrag und das Testament sind beides letztwillige Verfügungen. Der wichtigste Unterschied hierbei ist, dass ein Testament ein einseitiger und der Erbvertrag ein mehrseitiger Vertrag ist. Nachfolgend sind die Unterschiede aufgelistet:
- Testament:
- Form: Eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet mit Zeugen
- Parteien: Einseitig
- Flexibilität: Jederzeit selbstständig abänderbar
- Erbvertrag:
- Form: öffentlich beurkundet mit Zeugen
- Parteien: Mehrere (z. B. Ehepaar, Familie)
- Flexibilität: nur gemeinsam abänderbar
Typische Fehler & Missverständnisse beim Erbvertrag und Testament vermeiden
Auch bei guter Absicht schleichen sich in der Praxis häufig Irrtümer ein – sei es aufgrund von Unwissen, falschen Annahmen oder unklaren Formulierungen. Hier sind typische Fehler, welche Sie unbedingt vermeiden sollten:
- Falsche Annahmen bei Vorschlagszuweisungen/Meistbegünstigung (z. B. bei nicht-gemeinsamen Kindern)
- Keine Unterscheidung zwischen Güter- und Erbrecht
- Fehlende Trennung von Vermögenswerten trotz Gütertrennung
Möchten Sie mehr über das Ehe- und Erbrecht erfahren? Dann folgen Sie uns auf LinkedIn Link öffnet in neuem Fenster. oder abonnieren Sie unseren Newsletter. Auf unserer Newsseite finden Sie zudem weitere Artikel, wie beispielsweise den Artikel zu aktuellen Entwicklungen im Erbrecht von November 2024 oder unseren Ratgeber Erbrecht.