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Ehe- und Erbrecht in der Schweiz – Ihre rechtssichere Vorsorge mit Balmer-Etienne

Wir beraten Privatpersonen umfassend bei der Regelung ihres dereinstigen Nachlasses.

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Ihr zuverlässiger Partner für Ehe- und Erbrecht – Kompetenz aus langjähriger Erfahrung

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie umfassend zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse in Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Familienkonstellationen. Profitieren Sie von individueller Beratung und jahrzehntelanger Erfahrung im Ehe- und Erbrecht. Unsere Kundinnen und Kunden schätzen nicht nur die Unterstützung bei der Wahl der geeigneten rechtlichen Gestaltung, sondern auch bei der Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen. Dadurch wird auch Ihr Wille nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich optimal umgesetzt. Auch wenn Sie Ihre Hinterbliebenen entlasten oder sicherstellen wollen, dass Ihr Nachlass tatsächlich entsprechend Ihren Vorstellungen verwaltet und geteilt wird, können Sie auf Balmer-Etienne als Willensvollstreckerin zählen.

Was ist ein Ehevertrag und warum ist er sinnvoll?

Mit einem Ehevertrag regeln Sie in der Schweiz individuell, wie Ihr Vermögen und Ihre Schulden im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners aufgeteilt werden. Der Ehevertrag schafft Klarheit für Ihre private und geschäftliche Situation und kann auch emotionale Sicherheit bieten. Ohne Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand – die Errungenschaftsbeteiligung. Ein Ehevertrag ermöglicht es, davon abzuweichen und eigene Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Welche Güterstände gibt es in der Schweiz?

Im Schweizer Recht können Ehepaare zwischen drei Güterständen wählen:

  • Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlicher Standard)
  • Gütergemeinschaft
  • Gütertrennung

Je nach Lebenssituation (z.B. Unternehmer, Eigentümer von Immobilien, Patchworkfamilie) kann eine individuelle Regelung sinnvoll sein – etwa, um ein Unternehmen aus der Teilung herauszunehmen oder Vermögen gezielt zu schützen.

Was ist ein Erbvertrag und welche Vorteile bietet er?

Ein Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, gemeinsam mit anderen Beteiligten zu regeln, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Gerade in Patchworkfamilien oder bei unverheirateten Paaren bietet der Erbvertrag die Möglichkeit, individuelle Wünsche umzusetzen und Sicherheit zu schaffen.

 So können Kinder aus verschiedenen Beziehungen berücksichtigt oder Partner gegenseitig abgesichert werden. Dabei müssen Pflichtteile und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Auch kann mittels eines sogenannten Erbverzichtsvertrags geregelt werden, dass im Falle des Erstversterbens eines Ehegatten die Kinder auf Ihren Erbanspruch zu Gunsten des Überlebenden verzichten.

Wie gestalte ich ein wirksames Testament in der Schweiz?

Mit einem Testament bestimmen Sie allein, wer Ihr Vermögen erben soll. Auch hier ist es wichtig, die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche zu beachten. Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, damit es gültig ist. Wir beraten Sie persönlich und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird.

Was müssen Patchworkfamilien und Konkubinatspaare im Erbrecht beachten?

In Patchworkfamilien gibt es keine Standardlösung – jede Konstellation ist einzigartig. Eine Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag oder Testament) kann helfen, individuelle Regeln für alle Beteiligten festzulegen.

Bei einem Konkubinat handelt es sich um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft von zwei Personen, die nicht verheiratet sind. Ein Konkubinatspaar hat rechtlich gesehen keinen gesetzlichen Erbanspruch. Ausserdem hat ein Konkubinatspaar kein gegenseitiges Informations- und Auskunftsrecht gegenüber Amts- und Berufsgeheimnisträgern (beispielsweise Ärtze). 

Konkubinatspaare können sich gegenseitig als Erben einsetzen – über Testament oder Erbvertrag. Finanzielle Sicherheiten müssen jedoch gut durchdacht und die Pflichtteile der Kinder beachtet werden.

Welche Auswirkungen haben Schenkungen zu Lebzeiten?

Bereits zu Lebzeiten ausgerichtete Schenkungen können Ihr späteres Erbe beeinflussen. Grosse Schenkungen sollten deshalb in Bezug auf mögliche erbrechtliche Konsequenzen rechtzeitig geprüft und geregelt werden.

Was kann ich mit einem Vorsorgeauftrag regeln?

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person, die Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt, falls Sie urteilsunfähig werden. Dazu gehören etwa Entscheidungen über Ihre Pflege, die Verwaltung Ihres Vermögens oder die Vertretung gegenüber Behörden und Banken. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Vorsorgeauftrag rechtssicher und individuell zu gestalten.

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Typische Inhalte sind Regelungen zu Schmerztherapie, lebensverlängernden Massnahmen, künstlicher Ernährung oder auch Wünsche zur Sterbebegleitung und Organspende. Zudem können Sie eine Vertrauensperson benennen, die in Ihrem Sinn Entscheidungen trifft. Dadurch behalten Sie Ihre Selbstbestimmung – auch wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind – und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen. Gerne beraten wir Sie persönlich, damit Ihre Patientenverfügung formgültig errichtet und jederzeit auffindbar ist.

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Balmer-Etienne-Dienstleistungen im Ehe- und Erbrecht
 

  • Persönliche und umfassende Beratung zu Eheverträgen, Erbverträgen und Testamenten
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Nachlasses
  • Absicherung für Patchworkfamilien und Konkubinatspaare
  • Beratung im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
  • Prüfung und Gestaltung von Schenkungen und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
  • Willensvollstreckungen, Erbenvertretungen, Nachlassverwaltungen
  • Beratung bei Erbteilungen

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Felix Horat

    Felix
    Horat

    Dr. iur., Rechtsanwalt

  • Denis Glanzmann

    Denis
    Glanzmann

    lic. iur., Rechtsanwalt

  • Priska Ineichen

    Priska
    Ineichen

    lic. iur., Rechtsanwältin, CAS IT and Law

  • Pascale Lustenberger

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    Lustenberger

    MLaw, Rechtsanwältin

  • Thomas Muri

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    Muri

    MLaw, Rechtsanwalt

  • Mario Rüegg

    Mario
    Rüegg

    MLaw + Economics & Management, Rechtsanwalt