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Ehe- und Erbrecht

Wir beraten Privatpersonen umfassend bei der Regelung ihres dereinstigen Nachlasses.

Beratung rund um das Ehe- und Erbrecht

Balmer-Etienne berät Sie kompetent und umfassend im Ehe- und Erbrecht. Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie selbstbestimmt regeln wollen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben geschehen soll. Unsere Kundinnen und Kunden schätzen nicht nur die Unterstützung bei der Wahl der geeigneten rechtlichen Gestaltung, sondern auch bei der Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen. Dadurch wird auch Ihr Wille nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich optimal umgesetzt. Auch wenn Sie Ihre Hinterbliebenen entlasten oder sicherstellen wollen, dass Ihr Nachlass tatsächlich entsprechend Ihren Vorstellungen verwaltet und geteilt wird, können Sie auf Balmer-Etienne als Willensvollstreckerin zählen.

Was ist Ehe- und Erbrecht?

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser), welches auch als Nachlass bezeichnet wird, passiert bzw. auf wen dieses nach ihrem Ableben übergeht. War der Erblasser verheiratet, ist zusätzlich das Ehegüterrecht zu beachten, welches den Umfang und die Zusammensetzung des Nachlasses verheirateter Personen beeinflusst, da in diesem Fall vor der erbrechtlichen eine ehegüterrechtliche Auseinandersetzung erfolgen muss.

Zwar sieht das Zivilgesetzbuch (ZGB) für jeden denkbaren Erbfall eine Regelung vor, aber es lässt auch Gestaltungsspielraum offen für individuelle Lösungen. Solche drängen sich in der Regel insbesondere dann auf, wennbeispielsweise ein Unternehmen oder Grundstücke zu Ihrem Vermögen gehören oder wenn Sie Teil einer Patchworkfamilie oder mit Ihrem Lebenspartner nicht verheiratet sind. Die ehegüterrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten können durch den Abschluss eines Ehevertrags ausgenützt werden. Auf die Verteilung des Nachlasses kann durch die Errichtung eines Testaments oder den Abschluss eines Erbvertrags Einfluss genommen werden. Zu beachten ist dabei, dass Ehe- und Erbverträge wie auch Testamente nur gültig errichtet werden können, wenn bestimmte Formvorschriften eingehalten werden.

Wichtig zu wissen ist, dass auch bereits zu Lebzeiten ausgerichtete Schenkungen einen Einfluss auf die Zusammensetzung und Teilung Ihres dereinstigen Nachlasses haben können. Daher empfiehlt es sich gerade bei Ausrichtung grosser Schenkungen, deren erbrechtliche Auswirkungen rechtzeitig zu prüfen und nötigenfalls zu regeln.

Unsere Beratungsdienstleistungen umfassen neben der Unterstützung bei der Wahl und Umsetzung einer optimalen ehe- und erbrechtlichen Regelung auch die Verwaltung von Nachlässen und die Vorbereitung der Teilung im Rahmen einer Willensvollstreckung, die Unterstützung von Erben bei der Teilung eines Nachlasses wie auch die Beratung im Hinblick auf die Regelung der Vorsorge für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden, mittels Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung.

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Balmer-Etienne-Dienstleistungen im Ehe- und Erbrecht

  • Profitieren Sie im Ehe- und Erbrecht von folgenden Dienstleistungen:
  • Umfassende Beratung bei ehegüter- und erbrechtlichen Fragen
  • Erstellen von Konkubinatsverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen, Testamenten
  • Willensvollstreckungen, Erbenvertretungen, Nachlassverwaltungen
  • Beratung bei Erbteilungen
  • Unterstützung bei Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Priska Ineichen

    Priska
    Ineichen

    lic. iur., Rechtsanwältin

  • Felix Horat

    Felix
    Horat

    Dr. iur., Rechtsanwalt