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Vorsorgeberatung Kapitalbezuege bei Balmer Etienne

Steuererhöhung bei Kapitalbezügen aus der Vorsorge vom Tisch

Das Parlament hat die geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule gestoppt. Damit ist eine zentrale Massnahme des Entlastungspakets 27 politisch gescheitert. Wir zeigen auf, was das nun bedeutet.

Scheitern der geplanten Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule

Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat sprachen sich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung aus. Die Reform hätte vorgesehen, Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) sowie aus der privaten gebundenen Vorsorge (Säule 3a) künftig höher zu besteuern. Ziel war es, zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zu generieren und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

Kritiker aus Politik, Wirtschaft und Vorsorgepraxis warnten jedoch vor negativen Auswirkungen. Eine höhere Besteuerung hätte die Attraktivität von Kapitalbezügen reduziert und damit auch die Planbarkeit der Altersvorsorge erschwert. Zudem wurde argumentiert, dass gerade Personen, die über Jahre hinweg diszipliniert Vorsorgekapital aufgebaut haben, nachträglich stärker belastet würden. Viele sahen darin eine Schwächung des bewährten Schweizer Drei-Säulen-Systems.

Mit dem Entscheid des Parlaments bleibt die heutige steuerliche Behandlung von Kapitalbezügen auf Bundesebene vorerst unverändert bestehen.

Das bedeutet konkret: Kapitalbezüge aus der Pensionskasse oder der Säule 3a werden weiterhin zu einem reduzierten Satz separat vom übrigen Einkommen besteuert – ein zentraler Vorteil im Schweizer Vorsorgesystem.

Für die Praxis bedeutet das weiterhin:

  • Die Planung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a bleibt steuerlich attraktiv
  • Staffelungen von Bezügen über mehrere Jahre bleiben ein wichtiges Instrument der Steueroptimierung
  • Eine frühzeitige Strukturierung von Vorsorgegeldern kann weiterhin erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen
  • Neu besonders relevant: Ab 2026 sind erstmals Nachzahlungen in die Säule 3a für verpasste Beitragsjahre (ab 2025) möglich. Dies eröffnet zusätzliches steuerliches Optimierungspotenzial, das gezielt genutzt werden sollte.

Gerade deshalb bleibt eine vorausschauende Vorsorge- und Steuerplanung entscheidend. Wer frühzeitig prüft, wann und in welcher Form Vorsorgekapital bezogen wird, kann seine Steuerbelastung im Ruhestand deutlich reduzieren und mehr vom angesparten Kapital behalten.

Die aktuelle politische Entscheidung schafft somit zumindest vorerst Planungssicherheit für Vorsorgesparer. Gleichzeitig zeigt die Diskussion aber auch, dass steuerliche Rahmenbedingungen in der Vorsorge immer wieder Gegenstand politischer Debatten sein können. Eine regelmässige Überprüfung der eigenen Vorsorgestrategie bleibt daher sinnvoll.

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  • Christian Reinert

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