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Allgemeines Vertragsrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Balmer-Etienne unterstützt Unternehmen in allen Fragen des Vertragsrechts.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens. Die betreffenden Vorschriften und Regelungen sind dabei nicht einheitlich zusammengefasst.

Was darf man vertraglich vereinbaren, und worauf muss man achten? Wie sichert man möglichst viele Risiken ab? Wie kann man ein Rechtsgeschäft wieder rückgängig machen? Wie kann man sich vor Zahlungsausfall schützen? Müssen zwingend Allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt werden? Auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie von ausgewiesenen Spezialisten und Spezialistinnen von Balmer-Etienne die passenden Antworten.Wir hören Ihnen zu und erstellen so einen auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmten Vertrag – egal, für welche Zwecke Sie ihn benötigen. Falls nötig ziehen wir Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fachbereichen zur Klärung von z.B. steuerlichen Fragen bei. Somit stellen wir eine gesamtheitliche Betrachtung des zu regelnden Sachverhaltes sicher.

Was ist Vertragsrecht?

Bei einem Vertrag werden mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Ziel abgegeben, einen rechtlichen Erfolg zu erreichen. Wer also einen Vertrag abschliesst, verpflichtet sich zur Erfüllung der individuell bestimmbaren Vertragsleistungen. Das Vertragsrecht zeichnet sich dabei durch Vertragsfreiheit aus. Diese wichtigste Folge der sogenannten Privatautonomie bedeutet, dass die Vertragsparteien Abschluss wie auch Inhalt eines Vertrages frei gestalten können. Allerdings sind der Vertragsfreiheit auch Grenzen gesetzt. Ein Vertrag darf nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen oder z.B. gegen die guten Sitten verstossen.

Vertragspartner sind dabei nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, Behörden und andere Institutionen. Ein Vertrag kann mündlich wie auch schriftlich abgeschlossen werden, wobei bei einigen Vertragsformen spezielle Formvorschriften zu beachten sind (z.B. Grundstückskaufvertrag).

Typische und zugleich auch gesetzlich geregelte Vertragstypen sind beispielsweise:

  • Kaufvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Miet-, Pachtvertrag
  • Leih- und Darlehensvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Ehe- und Erbvertrag
  • Auftrag und Werkvertrag
  • Hinterlegungsvertrag
  • Bürgschaftsvertrag

Daneben gibt es zahlreiche Vertragstypen, die im Gesetz nicht explizit geregelt werden. Man spricht von sogenannten Innominatverträgen, wie z.B. Leasingvertrag, Lizenzvertrag, Joint-Venture-Vertrag, Handyabo-Vertrag, Franchisevertrag, Alleinvertriebsvertrag etc., deren Inhalt individuell zwischen den Parteien vereinbart werden kann.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbedingungen, die ein Vertragspartner für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert hat und dem anderen Vertragspartner bei Vertragsschluss einseitig vorlegt. Ziel ist es, diese (in den AGB enthaltenen) Bedingungen nicht mehr individuell aushandeln zu müssen ("Kleingedrucktes"). Dadurch kann ein Vertrag wesentlich vereinfacht bzw. verkürzt werden, vorausgesetzt, der andere Vertragspartner akzeptiert die AGB.

Allgemeines Vertragsrecht 2

Balmer-Etienne-Dienstleistungen im Vertragsrecht

Mit unserer breiten Expertise im Vertragsrecht inklusive AGB bieten wir Ihnen praxisorientierte, pragmatische und kompetente Beratung und helfen Ihnen, sich in alltäglichen Vertragssituationen, aber auch bei komplexen Vertragsverhandlungen, zurechtzufinden.

Das Balmer-Etienne-Beratungsportfolio umfasst insbesondere:

  • Vorvertragliche Beratung und Sachverhaltsabklärung unter Einbezug aller relevanten Aspekte
  • Prüfung und Erstellung von rechtssicheren Verträgen aller Art
  • Prüfung und Erstellung von rechtssicheren AGB
  • Lösungsorientierte Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Hilfe bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Vertrags-Konflikt-Management (vertragliche Leistungsstörungen)
  • Vertrags-Monitoring (Fristenkontrolle)

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Denis Glanzmann

    Denis
    Glanzmann

    lic. iur., Rechtsanwalt

  • Thomas Muri

    Thomas
    Muri

    MLaw, Rechtsanwalt

  • Felix Horat

    Felix
    Horat

    Dr. iur., Rechtsanwalt