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KI am Arbeitsplatz

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz: Chancen und Herausforderungen

Unsere Arbeitswelt ist dynamisch. Sie hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert und sie wird auch in Zukunft erheblichen Veränderungen ausgesetzt sein. Eine rasante technologische Entwicklung, auch und insbesondere unter Einbezug künstlicher Intelligenz (KI), trifft vermehrt auf eine (Arbeits-)Gesetzgebung, die grösstenteils vor Jahrzehnten entwickelt und in Kraft gesetzt wurde. Die heutigen technischen Möglichkeiten erschienen zum damaligen Zeitpunkt wohl undenkbar.

Rechtliche Herausforderungen im Fokus

Durch Einsatz von KI versprechen sich Unternehmen in erster Linie eine Optimierung von Prozessabläufen und damit einhergehend einen substanziellen Effizienzgewinn. Gleichzeitig stellt der Einsatz von KI die Unternehmen aber auch vor Herausforderungen, gerade in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Es gilt stets die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auge zu behalten und arbeitsrechtlich relevante Fragestellungen rechtzeitig zu antizipieren.

 

Wird KI eingesetzt, so tangiert dies die verschiedensten Rechtsthemen, so etwa den Datenschutz, das Arbeits(vertrags)recht, den Gesundheitsschutz, den Diskriminierungsschutz oder auch das Recht auf Mitwirkung. Sich im Arbeitsalltag ergebende Fragestellungen lassen sich regelmässig nur durch eine Koordination zahlreicher Bestimmungen unter Einbezug verschiedenster Einzelerlasse (OR, ArG, ArGV1-3, DSG, MitwG etc.) lösen.

Unser Beratungsansatz

Das Datenschutzgesetz (DSG) mit seinen Datenbearbeitungsgrundsätzen (bspw. Transparenz) ist immer dann einzuhalten, wenn Personendaten natürlicher Personen durch private Personen oder Bundesorgane bearbeitet werden. Gerade beim Einsatz von KI dürfte dem DSG eine wichtige Rolle zukommen. Daneben sind aber etwa auch die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz von zunehmender Relevanz, nachdem gerade der Einsatz von Überwachungs- und Kontrollsystemen, wie er für KI wohl auch in Zukunft typisch sein dürfte, zum Gesundheitsschutz zählt. Arbeitgeber haben die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen, wobei die Arbeitnehmerschaft bereits nach aktueller Rechtslage in allen Fragen des Gesundheitsschutzes im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens in den Prozess miteinzubeziehen sind.

Fazit

Balmer-Etienne steht für eine sorgfältige Analyse der Ausgangslage, gefolgt von einer risikobasierten und einzelfallgerechten Umsetzung. Mit unserer umfassenden und interdisziplinären Expertise unterstützen wir Sie in sämtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit KI am Arbeitsplatz ergeben können. Dabei behalten wir sowohl den nationalen als auch den europäischen KI-Gesetzgebungsprozess (bspw. EU AI Act) selbstverständlich stets im Auge.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Thomas Muri

    Thomas
    Muri

    MLaw, Rechtsanwalt

  • Priska Ineichen CAS

    Priska
    Ineichen

    lic. iur., Rechtsanwältin, CAS-Datenschutz

  • Pascale Lustenberger

    Pascale
    Lustenberger

    MLaw, Rechtsanwältin