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Kündigung Arbeitsrecht

Stolpersteine am Schluss – Digitaler Tod?

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erfordert von Arbeitgebern eine präzise Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Insbesondere die korrekte Vornahme der Kündigung sowie die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses stellen typische Stolpersteine dar. Mit dem Aufkommen von Künstlicher Intelligenz (KI) ergeben sich neue Möglichkeiten, diese Prozesse effizienter zu gestalten. Doch was gilt es beim Einsatz von generativen KI-Systemen zu berücksichtigen?

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Im Schweizerischen Obligationenrecht finden sich bestimmte Regelungen betreffend die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sowohl bei der Kündigung wie auch der Erstellung von Arbeitszeugnissen müssen Arbeitgeber gesetzliche Rahmenbedingungen beachten, um rechtlichen Konflikten vorzubeugen. Fehler in diesen beiden Prozessen können für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben und damit insbesondere kostenintensive und langwierige Gerichtsprozesse nach sich ziehen.

Einsatzmöglichkeiten von KI-gestützten Systemen im Arbeitsrecht

Es wird zunehmend diskutiert, wie KI-gestützte Systeme eingesetzt werden können, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und zu objektivieren. KI-Systeme bieten hier die Möglichkeit, durch algorithmische Analyse Entscheidungen vorzubereiten oder sogar eigenständig zu treffen. So kann KI beispielsweise bei Massenentlassungen eine Vorselektion basierend auf definierten Kriterien vornehmen. Zudem ist es auch denkbar, dass der (vollautomatisierte) Entscheid für eine Kündigung eines Arbeitnehmers von KI gefällt wird (sog. "Firing by algorithm"). Das Schweizerische Arbeitsrecht sieht dabei weder ein Schriftformerfordernis bei der Aussprache von Kündigungen vor, noch sind gemäss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz automatisierte Einzelentscheidungen verboten. Das Kernproblem bei einer Kündigung durch KI besteht jedoch darin, dass KI nach aktueller Rechtslage mangels Rechts- und Handlungsfähigkeit keine eigenständigen, rechtsverbindlichen Willenserklärungen abgeben kann. Handlungen und Willenserklärungen müssen einem Menschen zugeordnet werden, weshalb die Verantwortung für deren Übermittlung und die Abwicklung von Rechtsgeschäften weiterhin eindeutig beim Arbeitgeber als hinter dem Algorithmus stehende natürliche oder juristische Person liegen muss.

Fazit

Abschliessend lässt sich festhalten, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowohl rechtlich als auch praktisch präzises Handeln seitens der Arbeitgeber erfordert. Künstliche Intelligenz kann dazu beitragen, administrative Prozesse bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu optimieren. Allerdings stösst der Einsatz von KI auch hier auf Grenzen, die durch die rechtlichen Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzrechts gesetzt sind.

Haben Sie Fragen? Balmer-Etienne berät und unterstützt ihre Kunden mit ihrer langjährigen und umfassenden Expertise bei sämtlichen Fragestellungen und Anliegen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.  

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