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Datenschutzrecht 1

Datenschutz

Wir beraten und begleiten Unternehmen bei ihren datenschutzrechtlichen Herausforderungen, auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI).

Datenschutz-Paket

Das Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz gibt den Unternehmen den Rahmen vor, wie ihre Governance-Struktur auszusehen hat und welche Anforderungen ihre Datenschutz-Compliance erfüllen muss. Kaum ein Unternehmen betreibt gerne Datenschutz und niemand kann ihn vollständig einhalten. Das Datenschutzteam von Balmer-Etienne zeigt Ihnen, wie Sie mit den strengeren und anspruchsvolleren Anforderungen in Ihrem Unternehmen trotz allem gut umgehen können - verständlich, zeitnah, lösungs- und risikoorientiert.

Was ist Datenschutz?

Der Datenschutz will die Persönlichkeitsrechte von natürlichen Personen und ihre Grundrechte, namentlich die Selbstbestimmung über ihre Personendaten, schützen. Unternehmen, welche solche Personendaten selber oder durch Dritte bearbeiten, sind verpflichtet, dies in einer transparenten Art und Weise zu machen. Unter Bearbeiten wird dabei jeder Umgang mit Personendaten, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten verstanden. Nebst der Einhaltung der gesetzlichen Bearbeitungsgrundsätze sind Unternehmen insbesondere zur Information der betroffenen Personen, zur Einhaltung der Betroffenenrechte, zur Meldung bei einem Datenleck und zur Einhaltung von Regulatorien bei der Weitergabe von Personendaten im In- und Ausland verpflichtet.

Die bewusste Nichteinhaltung dieser Pflichten ist mit Sanktionen belegt. Natürliche Personen, die im Namen eines Unternehmens handeln, können persönlich mit Busse bis CHF 250 000 belangt werden.

Wir haben für Sie hierzu einen Ratgeber Datenschutz für Unternehmen und einen Massnahmekatalog erarbeitet (siehe nächster Abschnitt).

Bringen Sie den geschäftlichen Erfolg und Datenschutz in Einklang

Der Schutz von Personendaten wie auch von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens und Dritten durch eine robuste Datenschutzorganisation und -governance ist für den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens entscheidend. Reputationsschäden werden vermieden und Kosten eingespart.

Unser Datenschutzteam berät Sie deshalb nicht nur im Bereich Datenschutz. Balmer-Etienne unterstützt Sie in allen Fragen des Datenrechts, vom Schutz von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen, Aspekten der Datensicherheit über Themen wie das «Eigentum» an Daten bis hin zu Vertraulichkeitserklärungen.

Ratgeber Datenschutz

Ratgeber Datenschutz für Unternehmen

Dieser Ratgeber zeigt privaten Unternehmen auf, welche erhöhten Anforderungen risikobasiert neu umzusetzen sind.

Ratgeber Datenschutz
Mitarbeiter und Bewerberdaten

Löschfristen von Mitarbeiter- und Bewerberdaten

Wissenswertes für Sie zusammengefasst.

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Datenschutzrecht 2

Balmer-Etienne-Dienstleistungen im Bereich Datenschutz

Profitieren Sie im Datenschutzrecht von folgenden Balmer-Etienne Dienstleistungen:

  • Beratung zur risikobasierten Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
  • Aufzeigen der notwendigen Informations- und Dokumentationspflichten
  • Evaluation Ihrer Risiken im Datenschutz
  • Prüfung Ihrer Datenschutzkonformität
  • Erstellen von Datenschutzerklärungen, Auftragsdatenbearbeitungsverträgen, Einwilligungen, Löschkonzepten, Richtlinien, Vereinbarungen wie VVV-Verträge und Weisungen
  • Mitarbeiterdatenschutz

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Priska Ineichen CAS

    Priska
    Ineichen

    lic. iur., Rechtsanwältin, CAS-Datenschutz

  • Denis Glanzmann

    Denis
    Glanzmann

    lic. iur., Rechtsanwalt

  • Pascale Lustenberger

    Pascale
    Lustenberger

    MLaw, Rechtsanwältin

  • Thomas Muri

    Thomas
    Muri

    MLaw, Rechtsanwalt