Eingeschränkte Revision als Chance für KMU
Mit dem Wegfall der rückwirkenden Opting-out Möglichkeit ab 2025 könnte die eingeschränkte Revision wieder stärker zum Instrument für verlässliche Finanzberichterstattung und unternehmerische Transparenz werden. Gerade für kleinere Unternehmen bietet ein revidierter Jahresabschluss Mehrwert durch klare Einblicke in die wirtschaftliche Lage und somit auch einen Nutzen für potenzielle Investoren und Kreditgeber.
Jahresabschlussprüfung sichert Qualität und schafft Vertrauen
Aus Beratungsperspektive stellt die revidierte Jahresrechnung ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der finanziellen Aussagekraft eines Unternehmens dar. Durch die unabhängige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie der bestehenden Risiken einer KMU durch eine Revisionsstelle bietet er nicht nur intern Orientierung, sondern stärkt auch extern das Vertrauen von Investoren, Kreditgebern und potenziellen Nachfolgern.
Insbesondere bei Due-Diligence-Prüfungen, Unternehmensnachfolgen oder Finanzierungsverhandlungen mit Banken und Investoren empfiehlt es sich, aus Gründen der Qualitätssicherung und als Zeichen voller Transparenz, eine geprüfte Jahresrechnung vorzulegen – selbst wenn keine gesetzliche Revisionspflicht besteht.
In diesem Kontext gewinnt der revidierte Jahresabschluss zunehmend an Bedeutung und sollte nicht mehr als reine Formalität betrachtet werden, sondern vielmehr als ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung von Transparenz und Verlässlichkeit. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Ebenso sichert eine (freiwillige) eingeschränkte Revision eine klare Trennung zwischen interner Buchhaltung und externer Prüfung durch eine unabhängige Revisionsstelle.
Gesetzliche Veränderungen – ein Impuls zur Neuorientierung
Seit der Einführung der Möglichkeit eines Verzichts auf eine eingeschränkte Revision (Opting-out) für KMU im Jahr 2008 ist die Zahl der durchgeführten Revisionen bei kleinen Unternehmen deutlich zurückgegangen. Rund 99 % der neu gegründeten GmbHs und 92 % der neu gegründeten AGs verzichten inzwischen auf eine Revision.
Mit der Abschaffung der rückwirkenden Opting-out Möglichkeit per 1. Januar 2025 reagiert der Gesetzgeber auf diese Entwicklung. Künftig bleibt der Verzicht auf die eingeschränkte Revision der Jahresrechnung zwar möglich, jedoch nur unter klar definierten Bedingungen: weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, einstimmige Zustimmung aller Aktionäre und rechtzeitige Anmeldung beim Handelsregister – jeweils vor Beginn des Geschäftsjahres.
Im ersten Quartal 2025 wurde erstmals seit 2008 ein leichter Anstieg der Revisionsmandate verzeichnet. Ob sich daraus ein nachhaltiger Trend ableiten lässt, bleibt abzuwarten. Dieses zunehmende Interesse könnte jedoch darauf hindeuten, dass der Markt den Wert einer Revision der Jahresrechnung verstärkt wieder wahrnimmt. Vor diesem Hintergrund kann auch eine freiwillige eingeschränkte Revision aus Sicht von M&A-Beratern, Investoren und Kapitalgebern gezielt dazu beitragen, die Qualität der Finanzberichterstattung in kleinen Unternehmen im Hinblick auf Unternehmenstransaktionen zu stärken.
Fazit
Die gesetzliche Änderung sollte somit nicht nur als verschärfende Anpassung des Revisionsrechts interpretiert werden, sondern auch als Impuls für eine intensivere Auseinandersetzung mit der Qualität der Unternehmensführung wahrgenommen werden.
Eine freiwillige eingeschränkte Revision zeigt Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Professionalität – Werte, die in einem wirtschaftlichen Umfeld, das zunehmend auf Verlässlichkeit und nachhaltiges Vertrauen setzt, an Bedeutung gewinnen.
Für Berater ergibt sich daraus die wichtige Aufgabe, Unternehmen dabei zu unterstützen, die freiwillige eingeschränkte Revision als wirkungsvolles Instrument zur Sicherung von Qualität und Vertrauensbildung zu erkennen und diesen Schritt mit Überzeugung zu gehen.
Wir empfehlen kleineren und mittleren Unternehmen daher, bei der Planung von Kreditaufnahmen, Refinanzierungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensverkäufen eine freiwillige eingeschränkte Revision in Anspruch zu nehmen, um Transparenz und Qualität Ausdruck zu verleihen und das Vertrauen in den Jahresabschluss zu stärken.
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