Steuern auf Immobilien
Bei Grundstücken ergeben sich in der Schweiz einige steuerliche Besonderheiten. So sind die Steuern auf Immobilientransaktionen in der Regel kantonal geregelt. Wir behalten für Sie den Überblick, beraten und optimieren Ihre Steuerfolgen.
Steuerberatung bei Immobilien
Steuern auf Immobilien können aufgrund der hohen Grundstückpreise erhebliche Abgabefolgen auslösen. Deshalb lohnt es sich, die Steuerfolgen auf Grundstücken frühzeitig zu kennen und die optimalen Strukturen zu errichten. Es gilt stets, die Bestimmungen jenes Kantons zu beachten, in dem das Grundstück liegt. Beim Erwerb, beim Halten und beim Verkaufen von Grundstücken ergeben sich unterschiedliche Fragestellungen.
Erwerb einer Liegenschaft
- Kaufen Sie die Liegenschaft als Privatperson oder über eine Immobiliengesellschaft?
- Welchen Kaufnebenkosten fallen an (Handänderungssteuern, Gebühren etc.)?
Halten einer Liegenschaft
- Wie sieht die laufende Besteuerung eines Grundstücks aus?
- Welche Liegenschaftskosten können Sie steuerlich geltend machen?
- Können Sie Abschreibungen oder Rückstellungen bilden?
- Welcher Kanton kann die Liegenschaftsfaktoren besteuern?
- Wann liegt eine gewerbsmässige Liegenschaftenhändlertätigkeit vor
Verkauf einer Liegenschaft
- Welche Steuern fallen beim Verkauf eines Grundstücks an?
- Wie sieht die Steuerbelastung bei einem Verkauf eines Grundstücks im Geschäftsvermögen aus?
- Liegt ein steuerfreier oder -aufschiebender Steuertatbestand vor?
- Fallen Steuern bei einer Nachfolgelösung an?
- Welche Verkaufsnebenkosten fallen an?
Dabei gilt es zu beachten, dass es keine Standardlösungen gibt. Ihr Einzelfall ist im Detail zu analysieren und die entsprechenden Massnahmen abzuleiten.
Balmer-Etienne-Dienstleistungen bei Immobilien
Wir beraten Sie in sämtlichen steuerlichen Fragestellungen rund um Ihre Grundstücke:
- Optimierung der Eigentümerstruktur (Privat oder Immobilien-AG)
- Beratung in Handänderungs- und Grundstückgewinnfragen
- Beurteilung der Unterhaltskosten von Liegenschaften
- Beratung von familieninternen Übertragungen von Liegenschaften
- Beratung von Grundstücken mit Wohnrecht oder Nutzniessung
- Klärung von interkantonalen und internationalen Steuerfragen