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MWST 2

Mehrwertsteuer

Wir unterstützen und beraten Sie ganzheitlich und praxisnah bei Fragen zur Mehrwertsteuer (MWST).

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer erweist sich in der Praxis oft als komplexe Materie und betrifft grundsätzlich alle unternehmerisch tätigen Personen (ab einer bestimmten Umsatzhöhe). Es ist dabei irrelevant, in welcher Rechtsform das "Unternehmen" ausgestaltet ist. Auch einfache Gesellschaften, Vereine, Stiftungen und dergleichen können sich als Mehrwertsteuersubjekt qualifizieren.

Es ist zu beachten, dass jedes «Unternehmen» seine Mehrwertsteuersituation analysieren muss, unabhängig davon, ob eine obligatorische Mehrwertsteuerpflicht begründet wird oder nicht. Je nach Ausgestaltung von Sachverhalten und Geschäftsaktivitäten können die Mehrwertsteuerauswirkungen gegebenenfalls beeinflusst und steuereffizient ausgestaltet werden.

Ihr Mehrwert mit Balmer-Etienne

Das Mehrwertsteuerrecht ist seit Jahren eine Kernkompetenz von Balmer-Etienne. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation bei Fragen zur Mehrwertsteuer, sowohl national wie auch international.

Wir zeigen Risiken und Chancen zur Optimierung bzw. Risikoverminderung auf und begleiten die Unternehmen ganzheitlich, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Bestimmung der freiwilligen oder obligatorischen Mehrwertsteuerpflicht
  • Ein- oder Austragung im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen
  • Bestimmung der Abrechnungsmethode und Abrechnungsart
  • Analyse von Sachverhalten und Verträgen
  • Vereinbarungen
  • Fragen zur Einfuhrsteuer und der Bezugsteuer
  • Bestimmung des Vorsteuerabzugsrechts und der daraus resultierenden Vorsteuerabzugsquote
MWST 1

Balmer-Etienne-Dienstleistungen und Praxisbeispiele im Bereich MWST

  • Analyse von Sachverhalten und Vornahme deren Mehrwertsteuerqualifikation (steuerbar, ausgenommen, befreit, Nichtentgelte)
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung und dem Review von Verträgen hinsichtlich deren Mehrwertsteuerkonsequenzen
  • Abklärung von in- und ausländischen Mehrwertsteuerpflichten (mit Partnern des internationalen Netzwerks von Balmer-Etienne)
  • Unterstützung bei der Mehrwertsteuer-Compliance, wie beispielsweise Ausarbeitung der Mehrwertsteuerabrechnungen, Umsatz- und Vorsteuerabstimmung, Unterstützung bei den ERP-Einstellungen (zusammen mit dem ERP-Berater)
  • Unterstützung bei Fragen zum Vorsteuerabzug, zu Vorsteuerkorrekturen bzw. -Kürzungen
  • Vornahme von Analysen der Mehrwertsteuerhandhabung im Unternehmen
  • Beratung zur effizienten Ausgestaltung der Mehrwertsteuersituation, wie Wahl der Abrechnungsmethode (effektiv / Saldo- bzw. Pauschalsteuersatz) und der Abrechnungsart (vereinbarte oder vereinnahmte Entgelte) sowie der Frage zur Gruppenbesteuerung
  • Beratung zu Fragen zur Bezugsteuer
  • Beratung im Zusammenhang mit Einfuhren / Ausfuhren (Import, Export, Zuzüge in CH)
  • Unterstützung bei Bewilligungen (Unterstellungserklärung In- / Ausland, ZAZ-Konto etc.)
  • Unterstützung bei Mehrwertsteuerkontrollen durch die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer
  • Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Marc Oliver Müller

    Marc Oliver
    Müller

    Master of Law

  • Marco Frappa

    Marco
    Frappa

    Betriebsökonom FH, dipl. Steuerexperte, MAS FH in MWST, LL.M. VAT