
Vorsorge und Steuern im Wandel: Was das Entlastungspaket 27 bedeutet
Der Bundesrat plant, den Bundeshaushalt ab 2027 zu stabilisieren. Eine Massnahme betrifft die höhere Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge (Säule 2 und 3a). In der neuen Ausgabe von Stefan will’s wissen diskutieren wir mit Philipp Dahinden, Leiter Vorsorgeberatung bei Balmer-Etienne, die Folgen und Möglichkeiten für Vorsorgenehmerinnen und Vorsorgenehmer.
Willkommen zu Stefan will's wissen mit Philipp Dahinden
Stefan Wigger: Herzlich willkommen, Philipp. Du bist als Leiter der Vorsorgeberatung bei Balmer-Etienne tätig. Gib uns doch einen kurzen Einblick in eure Tätigkeit.
Philipp Dahinden: Vielen Dank, Stefan, es freut mich, hier zu sein.
Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden in zahlreichen Vorsorgethemen, insbesondere bei Fragen zur Pensionierung. Dabei erstellen wir nicht nur individuelle Pensionierungspläne, sondern führen auch umfassende Vorsorgeanalysen durch.
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer ist eine sorgfältige Vorsorgeplanung essenziell. Darüber hinaus begleiten wir sie mit ganzheitlichen Finanzplänen – insbesondere im Rahmen von Nachfolgeprojekten.
Kapitalleistungssteuer: Auswirkungen des Entlastungspakets 27
Stefan Wigger: In jüngster Vergangenheit ist das System vermehrt wieder in den politischen Fokus geraten, zuletzt mit der Abstimmung zur BVG-Reform im Herbst 2024. Nun steht die Vorsorge im Rahmen dieses Entlastungspakets erneut im Fokus, diesmal vor allem im Kontext von Steuererhöhungen.
Um was geht es in diesen Diskussionen?
Philipp Dahinden: Von der ursprünglichen Idee, Renten und Kapitalbezüge gleich zu besteuern, ist der Bundesrat etwas abgewichen. Im Gegensatz zur heutigen Besteuerung sollen Kapitalleistungen aus der Vorsorge auf Bundesebene weiterhin gesondert und privilegiert besteuert werden, jedoch mit einem deutlich höheren progressiven Tarif. Der maximale Steuersatz für Kapitalleistungen aus der Vorsorge ist heute auf Bundesebene auf 2,3% begrenzt. Neu ist ein Maximalsatz von 11,5% für Kapitalauszahlungen über CHF 10 Millionen vorgesehen.
Steuererhöhung auf Kapitalleistungen - Auswirkungen auf die Kantone
Stefan Wigger: Diese möglichen Steuererhöhungen erfolgen auf Bundesebene. Wir wissen jedoch, dass auch die Kantone Kapitalleistungen aus der Vorsorge besteuern. Hat das Auswirkungen für die Kantone?
Philipp Dahinden: Die Kantone behalten ihre Tarifautonomie bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der 2. Säule und der Säule 3a. Daher kann auf kantonaler Ebene der Status quo beibehalten werden.
Positive Aspekte neben der Steuererhöhung auf Bundesebene
Stefan Wigger: Gibt es neben der Steuererhöhung auf Bundesebene auch positive Aspekte, die hier erwähnt werden können?
Philipp Dahinden: Einkäufe in die Pensionskasse können auch künftig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die in der Ansparphase erzielten Vermögenserträge sowie das angesparte Kapital bleiben weiterhin von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit. Zudem werden Kapitalbezüge von Ehegatten künftig für die direkte Bundessteuer nicht mehr gemeinsam, sondern individuell besteuert. Dadurch entfällt die bisherige Progressionswirkung der Addition, was für Ehepaare steuerliche Vorteile bringen kann. Kleinere Kapitalbezüge, insbesondere aus der Säule 3a, profitieren auch weiterhin von niedrigen Steuersätzen. Darüber hinaus bleibt es möglich, Bezüge über mehrere Jahre zu staffeln, was steuerliche Optimierungsmöglichkeiten bietet.
Erfreuliche Neuerungen zur Säule 3a seit dem Jahr 2025
Stefan Wigger: Stichwort Säule 3a. Hier hat der Bundesrat im vergangenen November erfreuliche Nachrichten verlautbaren lassen. Um was geht es in diesem Zusammenhang?
Philipp Dahinden: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. November 2024 beschlossen, dass künftig Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Dies betrifft Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben. Der Bundesrat hat die Verordnung BVV3 angepasst. Diese Neuerungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Erkenntnisse aus der Diskussion zur Besteuerung von Vorsorgegeldern
Stefan Wigger: Die Besteuerungsmodalitäten der Vorsorgegelder standen in den letzten Wochen medial stark im Fokus. Was sind deine Erkenntnisse aus diesen Diskussionen und was kannst du unseren Kunden mitgeben?
Philipp Dahinden: Auch nach der Inkraftsetzung einer progressiver ausgestalteten Kapitalbezugssteuer auf Bundesebene bleibt das Vorsorgesparen in der Schweiz in der 2. und 3. Säule attraktiv. Eine weitsichtige Planung für Einkäufe und Bezüge gewinnt im veränderten Umfeld nochmals an Bedeutung. Es empfiehlt sich, in Einzelfällen zu überprüfen, ob aufgrund der potenziellen Steuergesetzanpassung geplante Pensionierungsschritte überarbeitet und angepasst werden sollten.