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Steuererklärung stressfrei ausfüllen

Steuererklärung ohne Stress

Die Steuererklärung kann oft komplex und zeitintensiv erscheinen, doch mit der richtigen Strategie und nützlichen Tipps können Sie Ihre Steuerlast deutlich verringern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch frühzeitige Planung und dem Ausschöpfen von Abzugsmöglichkeiten ihre Steuern optimieren können.

Christian Reinert ist seit fast 30 Jahren bei Balmer-Etienne als Steuerberater tätig. Mit seinem Wissensschatz hat er sich im finanzklang-Podcast den Fragen rund um Steuerberatung, Steuererklärung sowie Tipps und Tricks zur Steueroptimierung gestellt. Jetzt in die Folge reinhören.

Die wichtigsten Schritte beim Steuererklärung ausfüllen

Der Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung ist in der Schweiz jeweils der 31. März. Wer mehr Zeit benötigt, kann ganz unkompliziert online beim zuständigen kantonalen Steueramt eine Fristerstreckung beantragen.

Ein zentraler Erfolgsfaktor beim Steuererklärung ausfüllen ist das systematische Sammeln aller relevanten Belege über das ganze Jahr hinweg – idealerweise digital oder ordentlich abgelegt an einem festen Ort. So haben Sie zum Start der Steuerperiode alle Dokumente griffbereit.

Danach stellt sich die Frage: Selber ausfüllen oder Steuerberater beauftragen? Viele Kantone stellen benutzerfreundliche Online-Tools zur Verfügung, welche Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen. Diese Programme bieten zudem hilfreiche Hinweise zu steuerlich relevanten Abzügen und erleichtern den gesamten Prozess.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte oder eine komplexere Steuersituation hat – etwa mit Liegenschaften, Wertschriften oder Selbstständigkeit – kann von der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater von Balmer-Etienne profitieren. Unsere Expertinnen und Experten prüfen Ihre Angaben, stellen die Vollständigkeit sicher und holen für Sie alle möglichen Abzüge heraus.

Welche Steuerrechnungen erhalte ich in der Schweiz?

Im Laufe des Jahres flattern mehrere Steuerrechnungen ins Haus. Dies sorgt oft für Verwirrung und Unsicherheit. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick:

1. Akontorechnungen (Vorauszahlungen)

Zu Jahresbeginn verschicken die Steuerbehörden Akontorechnungen – für Kanton, Gemeinde und Bund. Diese basieren auf den Zahlen des Vorjahres und dienen als provisorische Vorauszahlung.

Bei wesentlichen Veränderungen (z. B. weniger Einkommen) kann man die Beträge anpassen lassen. Mit einer Begründung kann dies direkt bei der zuständigen Steuerbehörde beantragt werden.

2. Definitive Steuerveranlagung (Schlussrechnungen)

Nach Einreichen der Steuererklärung wird diese geprüft und es folgt die definitive Schlussrechnung. Dabei werden die bereits geleisteten Akontozahlungen angerechnet. Je nachdem ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

3. Zinsen bei Abweichungen

Wenn Sie mit den Akontozahlungen zu viel bezahlt haben, wird der Überschuss in den meisten Kantonen automatisch auf das nächste Steuerjahr übertragen. Auf Wunsch – insbesondere bei grösseren Beträgen – kann auch eine Rückerstattung beantragt werden. In der Regel erhält man da einen Vorauszahlungs- oder Vergütungszins.

Wurde hingegen zu wenig einbezahlt, muss der Restbetrag innert 30 Tagen beglichen werden. In gewissen Kantonen wird zusätzlich ein Ausgleichszins für den offenen Betrag erhoben.

4. Einsprachemöglichkeiten bei der Steuerveranlagung

Nach Erhalt der Steuerveranlagung (dem Steuerbescheid) ist es wichtig, diese auf Fehler zu überprüfen. Hierbei hat man 30 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen, falls man mit der Veranlagung nicht einverstanden ist. Wenn diese Frist abgelaufen ist, wird die Veranlagung als endgültig betrachtet. Daher ist es ratsam, innerhalb der Frist zu prüfen, ob die Steuerbehörde alle Aspekte korrekt berücksichtigt hat und gegebenenfalls Einsprache einzulegen.

Tipps für Steueroptimierung und Abzugsmöglichkeiten

Frühzeitige Steuerplanung ist wichtig, um Abzugsmöglichkeiten wie Berufsauslagen, Weiterbildungskosten, Liegenschaftsunterhaltskosten, Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Spenden, etc. voll auszuschöpfen. Besonders relevant ist die Planung bei der Vorsorge: Einzahlungen in die Säule 3a oder freiwillige Pensionskassenbeiträge müssen im jeweiligen Jahr erfolgen. Verteilen Sie Bezüge dieser Leistungen, um Steuerprogressionen zu vermeiden.

Auch bei Immobilien und persönlichen Veränderungen (z. B. Heirat oder Scheidung) können Sie steuerliche Vorteile nutzen. Planen Sie zudem auch Investitionen und Unternehmensbeteiligungen von Anfang an richtig.

Säule 3a und Pensionskasse

In die Säule 3a können Sie jährlich bis zu CHF 7'258 (Stand 2025) einzahlen und diesen Betrag abziehen. Wenn Sie nicht Pensionskassenversichert sind, können Sie 20 % Ihres Nettoeinkommens abziehen (max. CHF 36'288 für Selbstständige). Zudem können Sie bei der Pensionskasse freiwillige Einkäufe tätigen, um eine Vorsorgelücke zu schliessen und damit steuerliche Vorteile zu erhalten.

Steuertipps zusammengefasst

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Tipps für Sie zusammengefasst:

  • vorausschauende Steuerplanung
  • sämtliche Abzugsmöglichkeiten nutzen
  • steuerprivilegierte Vorsorgebeiträge (Säule 3a und Pensionskasse) ausschöpfen
  • Steuerveranlagung prüfen und bei Bedarf innert 30 Tagen Einsprache erheben
  • Nachfolgeregelungen frühzeitig planen (Liegenschaften, Unternehmungen, etc.)

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Christian Reinert

    Christian
    Reinert

    dipl. Treuhandexperte

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