

STEUERN
veröffentlicht: Juli 2019
Die Änderungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft und betreffen die direkte Bundessteuer (DBG) sowie die bundesrechtlichen Vorgaben für die Kantone (StHG). Die STAF-Vorlage ist letztlich erst definitiv umgesetzt, wenn auch die kantonalen STAF-Anschlussgesetze im politischen Entscheidungsprozess genehmigt sind. Bei einigen Kantonen steht die definitive Ausgestaltung der STAF bereits fest. Sollte ein Kanton die STAF-Vorlage am 1. Januar 2020 nicht umgesetzt haben, findet gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates das Bundesrecht direkt Anwendung – es ist somit an der Zeit, sich mit den anstehenden Veränderungen zu befassen und die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten.
Zentrale Bestandteile des Steuerreformpakets der STAF sind dabei auf kantonaler Ebene u.a. die Einführung einer sog. Patentbox sowie zusätzlicher Abzüge für Forschungs- & Entwicklung.
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