Der Umgang mit Aktien mag einfach erscheinen. Doch in verschiedener Hinsicht ist Vorsicht geboten. Inhaberaktien werden bald der Vergangenheit angehören. Eine Umwandlung in Namenaktien ist, mit gewissen Ausnahmen, Pflicht. Zusätzlich werden die sog. GAFI-Vorschriften, wonach bestimmte Melde- und Verzeichnisführungspflichten beim Erwerb von Aktien bestehen, deutlich verschärft. Und abschliessend birgt die Übertragung von Aktien, werden nicht alle Vorschriften genau beachtet, erhebliche Risiken.