

Im Rahmen unserer vielseitigen Tätigkeiten in Treuhand, Prüfung und Beratung kommt es vor, dass wir gewisse Abläufe in der Unternehmensführung hinterfragen und alternative Prozesse vorschlagen. Darüber hinaus beraten wir Sie auch bei persönlichen Finanzfragen.
Gerne unterstützen wir Sie nicht nur bei den alltäglichen Fragestellungen rund um die Buchführung, die Abschlusserstellung, das Debitorenmanagement, die Zulassung oder die Bewilligung, sondern auch in speziellen Situationen, etwa wenn es um die Praxisnachfolgeregelung oder um die Kostenoptimierung Ihrer Praxis geht. Hier beraten wir Sie beispielsweise bei Investitions-/Finanzierungsfragen von kapitalintensiven Neuanschaffungen oder dem Umbau/Erweiterung der Praxis selbst. Themen wie Praxisübernahmen oder die Erweiterung der Eignerstruktur (Praxisgemeinschaften) zählen zu unseren Kernkompetenzen. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung in steuerlichen Fragestellungen (Einzelfirma oder Kapitalgesellschaft? Lohn- oder Dividendenbezug?) zu Ihrem Vorteil.
Wir wissen: Die in einem Konglomerat tätigen Juristen/Anwälte – sei es in der Form einer einfachen Gesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft – bevorzugen es, wenn die Entschädigung basierend auf der persönlichen Leistungserbringung erfolgt. Die Frage „Aufrechterhaltung Selbständigkeit oder Umwandlung in eine juristische Person“ durften wir schon vielfach beantworten und kennen somit die Vor- und Nachteile. Nutzen Sie unser spezifisches Know-how bei der Ausarbeitung von Entschädigungsmodellen inkl. Kostenstellenbuchhaltung oder bei der Erarbeitung von steuerlich lohnenswerten Strukturen, um die Bezüge aus der Gesellschaft (Lohn vs. Dividende) für alle Gesellschafter steueroptimal zu gestalten. Eine vertiefte Vorsorgeanalyse (Optimierung mit Einkauf ins BVG, Leistungen bei IV/Tod) dient hier oftmals als sinnvoller Start.
Die Bewertung von angefangenen Arbeiten oder Projektrückstellungen im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung sind z. T. komplex. Wir verfügen hier über vertiefte Kompetenzen und unterstützen Sie bei der Ermittlung dieser Werte. Nutzen Sie aber insbesondere unsere grosse Erfahrung bspw. bei der Implementierung eines Bonus-Vergütungssystems für die teilhabenden Partner; setzen Sie auf unser umfangreiches Know-how bei der Führung von Schattenrechnungen für die Ermittlung der teilhaberbezogenen Entschädigung. Die Begleitung von Nachfolgeregelungen oder die Unterstützung bei strategischen Ausrichtungsfragen sind weitere Kernkompetenzen, welche uns in dieser Branche auszeichnen.
Balmer-Etienne AG
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