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Lohngleichheitsanalyse

Lohngleichheitsanalyse

Die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern ist in der Arbeitswelt ein zentrales Thema. Der Bund hat vor einigen Jahren reagiert und im Gleichstellungsgesetz Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Doch auch ohne gesetzliche Pflicht können Lohngleichheitsanalysen sinnvoll sein – sei es um das Thema Lohngleichheit proaktiv anzugehen, oder weil es im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen häufig vorausgesetzt wird. 

Nutzen einer Lohngleichheitsanalyse

Arbeitgeber sind in der Schweiz gemäss Bundesverfassung zur Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern verpflichtet. Lohngleichheit bedeutet, dass alle Mitarbeitenden für gleichwertige Arbeit unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen gleich entlöhnt werden.  Diese Pflicht ist nicht neu, wurde aber in der Vergangenheit nicht immer eingehalten und wird nun zunehmend eingefordert. In der modernen Arbeitswelt ist es selbstredend notwendig, Lohngleichheit zu gewährleisten. Durch eine systematische Analyse der Löhne wird sichtbar, ob es unbewusste oder strukturelle Ungleichheiten in der Bezahlung zwischen den Geschlechtern gibt. Dadurch wird Transparenz und Fairness geschaffen.

Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand wird ausserdem zunehmend die Einhaltung der Lohngleichheit gefordert. Ohne eine (von einem unabhängigen Prüfer geprüfte) Lohngleichheitsanalyse ist es sodann nicht möglich, an den Ausschreibungen teilzunehmen. Somit sind die Arbeitgeber in solchen Fällen faktisch gezwungen, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen – und diese überprüfen zu lassen.

Formen von Lohngleichheitsanalysen

Es existieren verschiedene Formen von Lohngleichheitsanalysen:

Gesetzliche Lohngleichheitsanalyse

Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse vorzunehmen und prüfen zu lassen. Sollte darin die Lohngleichheit bestätigt werden können, ist diese Pflicht mit einer einmaligen Analyse erledigt.

Freiwillige Zertifizierung

Im Rahmen von Ausschreibungen wird häufig die Bestätigung einer geprüften Lohngleichheitsanalyse gefordert. Die Bestätigung ist in der Regel für ein Jahr gültig, und muss anschliessend erneuert werden.

Lohngleichheitsanalyse ohne Überprüfung

Natürlich kann auch eine Lohngleichheitsanalyse ohne Überprüfung durch einen Dritten durchgeführt werden. Diese dient dem Unternehmen im eigenen Interesse zu ermitteln, ob Ungleichheiten bestehen.

Der Bund stellt mit Logib für die Durchführung der Lohngleichheitsanalyse ein kostenloses Tool zur Verfügung. Es besteht keine Pflicht, die Analyse mit Logib durchzuführen, doch hat sich dies in der Praxis etabliert. 

Mehrwert durch Balmer-Etienne

Als Wirtschaftsprüfer stehen wir Unternehmen zur Seite, um Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und zu validieren. Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass die angewandten Methoden den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Unsere unabhängige und objektive Prüfung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Entlohnungspraxis kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Dies trägt nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen bei, sondern stärkt auch das Vertrauen von Mitarbeitenden.

Mehrere unserer Mitarbeitenden haben eine spezifische Weiterbildung zur Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen durchlaufen. Die spezifische Weiterbildung und unsere langjährige Erfahrung in der Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen garantieren Ihnen eine effiziente Prüfung.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Urs Matter

    Urs Matter

    Swiss Certified Public Accountant

  • David Lichtsteiner

    David
    Lichtsteiner

    BSc HSLU in Business Administration, Swiss Certified Public Accountant

  • Andrea Huwiler

    Andrea
    Huwiler

    Swiss Certified Public Accountant

  • Katrin Schmid

    Katrin
    Schmid

    BSc ZFH in Business Administration, Swiss Certified Public Accountant