

NPO
veröffentlicht: April 2022
Die Umsatzgrenze für die Bestimmung der MWST-Pflicht von nicht-gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sportund Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen (Vereine, Stiftungen etc.) wird von CHF 150 000 auf CHF 250 000 erhöht.
Die Änderung des MWSTG führt bei zahlreichen bisher MWST-Pflichtigen NPOs zu einem Wegfall der obligatorischen MWST-Pflicht. Diese Institutionen können sich folglich auf Antrag aus dem Register der MWST-Pflichtigen austragen lassen. Falls ein bisher im Register der MWST-Pflichtigen eingetragener Rechtsträger weniger als CHF 250 000 Umsatz aus steuerbaren und von der Steuer befreiten Leistungen erzielt und auf eine Löschung verzichtet, bleibt er im Register der MWST-Pflichtigen eingetragen.
Die Non-Profit-Institutionen sollten schon früh prüfen, welche Folgen diese Änderungen für sie haben, damit sie rechtzeitig die relevanten Handlungsschritte einleiten können. Unabhängig davon, ob bereits eine obligatorische MWST-Pflicht besteht oder nicht, stellen sich für die Non-
Profit-Institutionen insbesondere nachfolgende Fragen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse der MWST-Pflicht unter Berücksichtigung der neuen Umsatzgrenze.
Balmer-Etienne AG
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