

STEUER
veröffentlicht: September 2018
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Vorlage in einigen zentralen Punkten angepasst, um diese aus ihrer Sicht mehrheitsfähig zu machen. Die grösste Anpassung besteht in der Verknüpfung der Steuervorlage mit der AHV-Revision. Anstelle höherer Familienzulagen soll ein sozialer Ausgleich über die AHV vorgenommen werden. Die veranschlagten Steuerausfälle sollen mehrheitlich durch einen sozialen Ausgleich in der AHV «gegenfinanziert» werden. Die AHV-Einnahmen finanzieren sich durch zusätzliche 0.3 % Lohnbeiträge (hälftig bezahlt durch Arbeitnehmer und -geber), die Zuweisung eines Demografieprozents der MWST an den AHV-Ausgleichsfonds sowie die Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV. Die weiteren steuerrechtlichen Anpassungen betreffen die Senkung der Mindestbesteuerung von Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen von 70 % (Vorschlag Bundesrat) auf 50 % (Vorschlag WAK) und die Möglichkeit eines Eigenkapitalzinsabzugs, beides auf kantonaler Ebene, sowie die Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip. Börsenkotierte Unternehmen sollen Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei auszahlen dürfen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Der Ständerat hat dem Antrag der WAK zugestimmt und am 7. Juni 2018 die SV17 gutgeheissen. Durch die Verknüpfung mit der AHV heisst die Vorlage neu «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF). Sie geht nun in den Nationalrat. Wir wagen zurzeit keine Prognose für das Inkrafttreten. Im Sinne der Rechts- und Planungssicherheit hoffen wir aber auf eine rasche Umsetzung.
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