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Unternehmenssteuern 2

Unternehmens-
steuern

Trotz der komplexen Materie bietet Ihnen Balmer-Etienne individuelle und ganzheitliche Lösungen an.

Welche Steuern hat ein Unternehmen zu bezahlen?

Ab Eintrag im Handelsregister (Gründung) der Gesellschaft, sei es z.B. eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), bezahlt das Unternehmen auf Basis ihres steuerbaren Reingewinnes resp. ihres steuerbaren Eigenkapitals Gewinn- und Kapitalsteuern.

Die Emissionsabgabe auf das Eigenkapital erfasst die Ausgabe und die Erhöhung des Nennwerts von inländischen Beteiligungsrechten (z.B. Aktien, Stammanteile) und kann bei der Gründung eine Gesellschaft oder Erhöhung des Aktienkapitals anfallen. Die Verrechnungssteuer ist eine (Sicherungs-) Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, welche beispielsweise auf Dividenden an die Aktionäre oder bei Liquidation der Gesellschaft auf dem Liquidationsüberschuss erhoben wird. Durch optimale und vorausschauende Steuerplanung und –Optimierung kann die Steuerbelastung gesenkt oder eine Transaktion steuerneutral umgesetzt werden.

Steuerberatung für Ihr Unternehmen

Regelmässig sind Steuern ein grosser Bestandteil des Geschäftsalltags. In Zeiten der Schnelllebigkeit und sich rasant ändernder Rahmenbedingungen sowie Steuergesetze lohnt es sich also sehr, einem so zentralen Gebiet kontinuierlich Beachtung zu schenken. Wir arbeiten lösungsorientiert, rechtsicher, interdisziplinär, zeitnah und ganzheitlich an Ihren Steueranliegen.

Unternehmenssteuern 1

Balmer-Etienne-Dienstleistungen bei Unternehmenssteuern

  • Erstellung von Steuererklärungen für juristische Personen
  • Einholen von Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen
  • Beratung betreffend Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
  • Beurteilung interkantonaler wie internationaler Steuerfragen
  • Vertretung vor Steuerbehörden und Gerichten (Rechtsmittelverfahren)
  • Umstrukturierungen wie z.B. Spaltungen, Fusionen, Umwandlungen oder konzerninterne Übertragungen
  • Steuerberatung im Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen von Unternehmen
  • Begleitung bei Unternehmenssanierungen
  • Begleitung bei Steuerrevisionen von Steuerbehörden
  • Begleitung bei Unternehmensnachfolgen
  • Einholen von Steuervorbescheiden (Ruling)
  • Situationsanalysen
  • Due Diligence Prüfungen
  • Entwicklung von Ideen zur Steuerplanung und –optimierung
  • Optimierung und geschickte Nutzung der steuerlichen Rahmenbedingungen
  • Beratung betreffend Verrechnungssteuern
  • Beratung zu Stempelsteuern (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe, Abgabe auf Versicherungsprämien)
  • Tax accounting

Dürfen unsere Experten Ihnen weiterhelfen?

  • Patrick Wegmann

    Patrick
    Wegmann

    BSc ZFH in Betriebsökonomie, dipl. Steuerexperte