
Unternehmens-steuern
Steuerthemen für Unternehmen sind Komplex, aber wichtig. Gerne unterstützen wir Sie hier mit unseren Dienstleistungen.
Unternehmenssteuern – Um was geht es?
Die Umsatzgrenze für die Bestimmung der MWST-Pflicht von nicht-gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport und Kulturvereinen und gemeinnützigen Institutionen (Vereine, Stiftungen etc.) wird von CHF 150 000 auf CHF 250 000 erhöht.
Was bedeutet dies für NPOs
Die Änderung des MWSTG führt bei zahlreichen bisher MWST-Pflichtigen NPOs zu einem Wegfall der obligatorischen MWST-Pflicht. Diese Institutionen können sich folglich auf Antrag aus dem Register der MWST-Pflichtigen austragen lassen. Falls ein bisher im Register der MWST-Pflichtigen eingetragener Rechtsträger weniger als CHF 250 000 Umsatz aus steuerbaren und von der Steuer befreiten Leistungen erzielt und auf eine Löschung verzichtet, bleibt er im Register der MWST-Pflichtigen eingetragen
Handlungsempfehlungen an NPOs
Die Non-Profit-Institutionen sollten schon früh prüfen, welche Folgen diese Änderungen für sie haben, damit sie rechtzeitig die relevanten Handlungsschritte einleiten können. Unabhängig davon, ob bereits eine obligatorische MWST-Pflicht besteht oder nicht, stellen sich für die Non-
Profit-Institutionen insbesondere nachfolgende Fragen.
Bisher MWST-Pflichtige
- Wird die Umsatzgrenze von CHF 250 000 im 2022 unterschritten?
- Kann eine Löschung aus dem MWST-Register per Dezember 2022 erfolgen?
- Ist eine Löschung aus dem MWST-Register längerfristig vorteilhaft?
- Führt die Löschung aus dem MWST-Register zu Eigenverbrauchsteuer-Tatbeständen?
- Müssen Verträge, Rechnungen, Buchhaltungssoftware etc. angepasst werden?
- Welche Handlungsschritte (z.B. Vertragsausgestaltung, Neu-Verhandlung etc.) ergeben sich?
Bisher nicht MWST-Pflichtige
- Welche steuerbaren Umsätze werden im 2022 in welcher Höhe erzielt?
- Wird per 1. Januar 2023 eine obligatorische MWST-Pflicht ausgelöst?
- Wäre allenfalls eine freiwillige MWST-Pflicht längerfristig vorteilhaft?
- Führt eine freiwillige MWST-Pflicht zu Einlageentsteuerungsmöglichkeiten?
- Müssen Verträge, Rechnungen, Buchhaltungssoftware etc. angepasst werden?
- Welche Handlungsschritte (z.B. Vertragsausgestaltung, Neu-Verhandlung etc.) ergeben sich?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse der MWST-Pflicht unter Berücksichtigung der neuen Umsatzgrenze.
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