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Internationale Mobilität

Wir unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen rund um internationale Arbeitseinsätze.

Kontaktieren Sie unsere Experten

Ob Entsendungen ins Ausland (Outbound), in die Schweiz (Inbound) oder innerhalb der EU/EFTA, ob Telearbeit (Homeoffice, Workation oder Remote Work) oder Grenzgänger, haben Sie an Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, Mindestlohnvorschriften, Steuern sowie Sozialversicherungen gedacht? Das Balmer-Etienne-Team unterstützt Sie gerne in sämtlichen Fragen rund um das Thema der internationalen Mobilität, sei es aus Sicht des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.

Dabei profitieren Sie von unserer Interdisziplinarität wie auch von unserem internationalen professionellen Netzwerk. Auf diese Weise können wir für Standardfälle automatisierte Standardlösungen anbieten. So kann der Antrags- und Genehmigungsprozess bei Arbeitseinsätzen im Ausland automatisiert werden, und ermöglicht so allen involvierten Stellen in einer Unternehmung die unkomplizierte Abwicklung. Für komplexere Einzelfragen können wir massgeschneiderte und unternehmerische Lösungen ausarbeiten, beim Aufsetzen einer Workation bzw. Homeoffice-Policy unterstützen oder personalisierte Workshops über die wichtigsten Do’s und Dont’s durchführen.

Was ist Internationale Mobilität?

Internationale Mobilität beschreibt die berufliche Tätigkeit ausserhalb der Büroräumlichkeiten des Unternehmens, mit welchem der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin das Angestelltenverhältnis hat. Dies kann z.B. für eine längere Zeit in Form einer klassischen Entsendung ("Expatriats") der Fall sein. Dabei handelt es sich oft um Arbeitnehmende, die zu ausländischen Niederlassungen ihrer beschäftigenden Firma/Organisation für eine gewisse definierte Dauer entsandt werden. Ebenfalls möglich sind kürzere Dienstleistungsentsendungen wie etwa auf aus- oder inländische Projekte oder Baustellen. Auch andere Arbeitsformen sind darunter zu verstehen, etwa bei der Arbeit von Grenzgängern von zu Hause aus ("Homeoffice" oder "Telearbeit"), von der Feriendestination aus ("Workation") oder bei Anstellungsverhältnissen ohne fix definierten Arbeitsplatz ("Digital Nomads"). Nicht zu vergessen sind in der Schweiz wohnhafte Arbeitnehmende mit einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber (sog. ANOBAG's), welche der Schweizer Sozialversicherung zu unterstellen sind.

Was gilt es zu beachten?

In all diesen Konstellationen gilt es neben melderechtlichen Gesichtspunkten auch sozialversicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wussten Sie etwa, dass nicht nur die Schweiz, sondern auch die EU Melde- und Registrierungspflichten sowie Mindestlohnvorschriften (Equal Pay) kennt? Diese finden Anwendung für entsandte Arbeitnehmer, sogenannte Posted Worker, deren Aufenthalt – je nach Land – der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit vor dem Einsatz gemeldet werden muss. Dabei ist die Entsenderichtlinie in vielen EU/EFTA Staaten so umgesetzt worden, dass der Arbeitgeber den Geschäftsreisenden – auch wenn der Aufenthalt nur einen Tag dauert – melden muss. Eine Missachtung der Meldepflicht führt zu erheblichen Sanktionen und weitreichenden Konsequenzen wie Sanktionszahlungen, gesetzliche Strafen, Einreiseverbote bis hin zum Ausschluss aus dem lokalen Markt. Es lohnt sich somit, frühzeitig die jeweiligen Meldevorschriften zu überprüfen.

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Balmer-Etienne-Dienstleistungen im Bereich Internationale Mobilität

  • Arbeitsvertrag / -bewilligung (mehr unter Rubrik Arbeitsrecht)
  • Meldeverfahren Dienstleistungserbringung in der Schweiz und der EU
  • Einkommenssteuer / Quellensteuer
  • Unterstellungsfragen Sozialversicherungen bei Mehrstaatentätigkeit
  • Schweizer Sozialversicherungen
  • steuerliche Abklärungen betreffend Domizil einer Betriebsstätte, z.B.: Wann begründet Telearbeit eine Betriebsstätte des Arbeitgebers?
  • Telearbeit und Folgen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende (Spesen / Berufsauslagen)
  • Unterstützung Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber in der Schweiz (ANOBAG) im Bereich Sozialversicherungen
  • Grenzüberschreitende Thematiken

Zum Global Mobility Flyer

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Stefanie Gugger

    Stefanie
    Gugger

    lic. iur., dipl. Steuerexpertin

  • Andreas Lipp

    Andreas
    Lipp

    MLaw UZH, Steuerberater