Startseite
Annahme Steuergesetzrevision

Annahme Steuergesetzrevision Kanton Luzern

Die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern hat am 22. September 2024 die Steuergesetzrevision 2025 angenommen. Die Revision des kantonalen Steuergesetzes soll die steuerliche Attraktivität des Kantons Luzern erhalten, die Steuerbelastung für tiefe Einkommen senken und die OECD-Mindeststeuer in die kantonale Gesetzgebung einbinden. Die Änderungen des kantonalen Steuergesetzes sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten. 

Mit der Steuergesetzrevision profitieren sowohl natürliche wie auch juristisch Personen. Dabei werden folgende Entlastungen eingeführt: 

Entlastungen für Natürliche Personen

  • Degressiver Sozialabzug für tiefere Einkommen. Die Höhe des Abzugs richtet sich nach dem Reineinkommen der steuerpflichtigen Person und nimmt mit höherem Einkommen ab.
  • Vereinfachung und Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs auf neu CHF 8 000 für alle Kinder.
  • Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuung von Kindern auf neu CHF 20 000 (Analog Direkte Bundessteuer).
  • Neuer zivilstandunabhängiger Tarif für Kapitalleistungen aus Versicherung und Vorsorge von 0.5% auf den ersten CHF 40 000 und 1.4% (bis 2027) resp. 1% (ab 2028) ab CHF 40 000.

Entlastungen für Juristische Personen

  • Senkung der Kapitalsteuer auf 0.025% (einfacher Tarif, mit Entlastungsmöglichkeit) bis 2027 und ab 2028 auf 0.001% (feste Steuer für gesamtes steuerbares Eigenkapital).
  • Entlastung des Gewinns aus Patenten von neu 90% (Patentbox, bisher 10%).
  • Einführung der gesetzlichen Grundlage für einen Abzug für Forschung und Entwicklung (F&E Abzug). Höhe wird durch Regierungsrat festgelegt (max. 50%).
  • Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Sicherung der Standortattraktivität aus den Mehrerträgen der OECD-Ergänzungssteuer.

Zudem werden durch diese Steuergesetzrevision verschiedene Vorgaben des Bundesrechts in die kantonale Gesetzgebung überführt (u.a. Abzug von Liegenschaftsinvestitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen).

Mit der Annahme der vorliegenden Steuergesetzrevision kann sich der Kanton Luzern im interkantonalen Steuerwettbewerb behaupten und bleibt für natürliche Personen konkurrenzfähig bzw. für juristische Personen weiterhin steuerlich attraktiv. 

Ausführlichere Informationen zur Revision des kantonalen Steuergesetzes erhalten Sie in unserer steuerinfo vom April 2024.

steuerinfo April 2024 lesen

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

  • Stefan Wigger

    Stefan
    Wigger

    MLaw, dipl. Steuerexperte, LL.M. UZH International Tax Law

  • Christian Reinert

    Christian
    Reinert

    dipl. Treuhandexperte

  • Marco Frappa

    Marco
    Frappa

    Betriebsökonom FH, dipl. Steuerexperte, MAS FH in MWST, LL.M. VAT