Erbschaftssteuer für eine soziale Klimapolitik
Erfahren Sie in dieser steuerinfo was die "Initiative für eine Zukunft" der JUSO beinhaltet und welche Forderungen dabei gestellt werden.
Die Initiative für die Zukunft fordert eine Erbschaftssteuer von 50 % auf Nachlässen und Schenkungen ab einem Freibetrag von CHF 50 Mio. Die Steuereinnahmen sollen zweckgebunden für eine sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise verwendet werden und gehen zu 2/3 an den Bund und zu 1/3 an die Kantone. Die Initiative fordert eine lückenlose Besteuerung und sieht z.B. für Familienunternehmen keine Ausnahmen vor.
Die Erbschaftssteuerinitiative zusammengefasst:
- Erbschaftssteuer von 50 %
- Ab einem Vermögen von 50 Mio.
- Zweckgebundene Steuer zur Bekämpfung der Klimakrise
- Umstrittene Rückwirkung bzw. Wegzugsbesteuerung
- Abstimmung 2025 oder 2026
Um was geht es in der Erbschaftssteuerinitiative?
Laut Berechnungen der Initianten soll die Erbschaftssteuer rund CHF 6 Mrd. pro Jahr einbringen, welche sodann vom Bund und den Kantonen für sozial gerechte Klimaschutzmassnahmen eingesetzt werden sollen. Das langfristige Ziel stellt dabei der ökologische Umbau der Gesamtwirtschaft dar. Die Initiative wird insbesondere von linken Parteien und ökologischen Organisationen mitgetragen.
Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die im März 2024 eingereichte Initiative der JUSO ohne Gegenvorschlag mit folgenden Argumenten abzulehnen:
- Die Initiative ist kein taugliches Mittel zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz;
- Sie setze falsche Anreize;
- Sie greift in die föderale Ordnung ein und reduziert die Attraktivität der Schweiz für vermögende Personen;
Zudem fordert die Initiative eine lückenlose Besteuerung und sieht folglich keine Ausnahmen vor. Sie fordert gesetzliche Bestimmungen zur Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere betreffend Wegzug ins Ausland. Ausserdem sollen alle Erbschaften und Schenkungen, die nach der Annahme der Initiative, aber vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen verrichtet werden, rückwirkend besteuert werden.
Fragen und Ungereimtheiten zur Erbschaftssteuerinitiative
Die vorliegend eingereichte Initiative führt bereits heute zu vielen Fragen und Ungereimtheiten:
- Geschürte Verunsicherung:
Die Attraktivität der Schweiz für vermögende Personen, welche in die Schweiz zuziehen möchten oder bereits hier wohnen, schürt bereits heute eine gewisse Verunsicherung. Die Betroffenen sind in der Regel sehr mobil. - Massive Belastung für Familienunternehmen:
Leidtragende dieser Reform dürften insbesondere die über Generationen nachhaltig geführten Familienunternehmen sein. Eine mögliche Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist ohne Verkauf von Gesellschaftsanteilen kaum zu finanzieren, da das Vermögen bei Familienunternehmen vielfach in den Unternehmen gebunden ist. Die Kontinuität der Unternehmensführung und der Nachfolgeregelung sind so stark gefährdet. - Mehrfachbelastung von Vermögenssteuern und Erbschaftssteuern:
Von den OECD-Staaten kennen nur sehr wenige Länder eine Vermögenssteuer. In der Schweiz wird das Vermögen dieser Personen in Kantonen und Gemeinden bereits heute mit einer meist progressiv ausgestalteten Vermögenssteuer belastet (jährliche Einnahmen von rund CHF 9 Mrd.). - Umstrittene «rückwirkende» Besteuerung:
Wie bereits bei der letzten Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform sollen auch bei dieser Vorlage alle Schenkungen und Erbschaften, welche nach Annahme der Initiative, aber vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen gemacht wurde, besteuert werden. Auch soll über eine Art «Wegzugsbesteuerung» verhindert werden, dass vermögende Personen erst das Abstimmungsergebnis abwarten können. - Eingriff in die kantonale Finanzautonomie:
Erbschafts- und Schenkungssteuern sind bisher kantonale Steuern. Eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene würde die Frage stellen, wie gross der verbleibende Spielraum für die Kantone bei Vermögenswerten über CHF 50 Mio. wären. Im Übrigen wäre auch die Verwendung des Kantonsanteils gemäss der Initiative aufgrund der Zweckbindung beschränkt.
Fazit
Wenn man ganz sicher sein will, gilt es vorher zu handeln. Neben einer vorzeitigen Übertragung von Vermögenswerten an die Erben oder allenfalls einem Wegzug aus der Schweiz sind die Optionsmöglichkeiten gering. Wir empfehlen jedoch nicht in Aktivismus zu verfallen, sondern die Sachlage sauber und detailliert abzuklären. Unsere Fachexperten unterstützen Sie gerne dabei.
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