Nachhaltigkeitsberichterstattung im KMU Umfeld
Themen wie das Lieferkettengesetz, Klimaberichterstattung, Sorgfaltspflichten und Transparenz bei Konfliktmineralien und Kinderarbeit gewinnen auch für KMU an Bedeutung. Diese Informationen werden zunehmend von Geschäftspartnern, Mitarbeitenden und gesetzlich eingefordert.
Entwicklung und Überblick der Schweizer Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Entwicklung im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt einer hohen Dynamik. Es bestehen etliche Standards und nationale bzw. EU-Regelungen, die vor der Schweizer Landesgrenze nicht halt machen. Die Bemühungen der Schweiz um eine internationale Abstimmung mündeten in folgende Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts betreffend die Nachhaltigkeit. Diese können auch KMUs betreffen.
Die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) enthält einen Vermerk auf die Webseite www.childrensrightsatlas.org, womit die Exposition bezüglich Kinderarbeit überprüft werden kann.
Blick über die Landesgrenze, Fokus Europäische EU
In der EU wird insbesondere von den grossen, börsenkotierten Unternehmen schon seit 2014 eine Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen verlangt. Nun hat die EU die Pflicht zur Berichterstattung überarbeitet. Sie ist unter dem Namen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2024 in allen Mitgliedstaaten gültig. Die Einführung erfolgt gestaffelt und wird nach und nach auch kleinere Unternehmen und KMU betreffen. Das hat vielfältige Implikationen, auch für all jene Unternehmen ausserhalb der EU, die mit betroffenen Unternehmen in der EU Geschäfte machen. Viele KMU in der Schweiz, die in die EU liefern oder aus der EU Waren beziehen, werden möglicherweise bald ihren Kunden und Lieferanten in der EU Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen, weil diese dazu verpflichtet sind, Daten über ihre gesamte Wertschöpfungskette zu sammeln.
Schweizer KMU-Betriebe sind somit durch ihre direkte Geschäftstätigkeit mit Partnern in der EU oder auch als Teil eines internationalen Konzerns mit EU-Nachhaltigkeitsvorschriften konfrontiert. Der Bundesrat geht derzeit von rund 50 000 betroffenen Unternehmen aus. Nachfolgende Beispiele zeigen mögliche Auswirkungen und das Zusammenspiel der Schweizer Gesetzgebung nach dem Obligationenrecht und der Regelung in der Europäischen Union auf:
CH-Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns – Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Kinderarbeit
Die Schweizer Tochtergesellschaft erfüllt grundsätzlich die Kriterien, um als kleines oder mittleres Unternehmen (Bilanzsumme < CHF 20 Mio., Umsatzerlös < CHF 40 Mio., < 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt) von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Kinderarbeit befreit zu werden. Da die Gesellschaft aber Teil eines (internationalen) Konzerns ist, gelten die vorstehenden Ausnahmekriterien nicht. Die Schweizer Gesellschaft hat selber keinen Bericht zu Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Kinderarbeit erstellt und muss deshalb im Anhang zur Jahresrechnung auf die diesbezügliche Berichterstattung auf Konzernebene hinweisen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Konzernberichterstattung nach einem Regelwerk erfolgt, das die Vorschriften der Schweizer Gesetzgebung erfüllt.
CH-Zulieferer Industrie mit EU-Niederlassung
Ein Schweizer Industriezulieferer mit einer Niederlassung in der EU und einem Umsatz von über 150 Mio. Euro muss ab dem Jahr 2028 die Nachhaltigkeitsberichterstattungsvorschriften der EU einhalten. Dies kann mittels eines Berichtes auf oberster Konzernebene und somit mit Einschluss der Schweizer Gesellschaft oder auf Ebene der EU-Niederlassung erfolgen.
CH-Zulieferer an deutsche Gesellschaft, die dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz untersteht
Der Schweizer Zulieferer – ohne Standort in Deutschland – der ein vom Gesetz betroffenes Unternehmen in Deutschland beliefert, kann vom deutschen Geschäftspartner mit neuen Anforderungen konfrontiert werden.
Ausblick
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zu neuen Bestimmungen über die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten eröffnet. Ziel ist eine weiterhin internationale Abstimmung der Gesetzgebung. Die Auswirkungen der neuesten EU-Richtlinien auf die Schweizer Unternehmungen lässt der Bundesrat aktuell durch eine Studie beurteilen, welche im Herbst 2024 vorliegen soll.
Fazit
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung tun Schweizer KMU gut daran, ihre Nachhaltigkeitsthemen und Bestrebungen zu dokumentieren und entsprechende Erhebungen bereits jetzt durchzuführen. Damit decken sie Bedürfnisse Ihrer Stakeholder ab und sind auch für eine möglicherweise künftig gesetzlich notwendige Berichterstattung gewappnet. Ob und nach welchem Standard sie dies aktuell tun, ist erfahrungsgemäss zweitrangig.
Möchten Sie in Zukunft keine wichtigen Neuigkeiten, Finanztipps und exklusiven Einladungen zu unseren Veranstaltungen verpassen?