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Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI): Chancen und rechtliche Herausforderungen für Schweizer KMU

KI ist allgegenwärtig und entwickelt sich rasant, auch im beruflichen Umfeld. Trotz ausstehender politischer Reglementierung in der Schweiz müssen KMU bestehende Gesetze beachten. Doch welche Chancen und rechtlichen Herausforderungen ergeben sich? Nachfolgend ein Überblick.

Was ist KI?

Der Begriff KI wurde bisher in der Schweiz nicht definiert. Eine Definition ist schwierig, weil sich die technologische Entwicklung schnell wandelt und KI in sehr unterschiedlicher Art und Weise eingesetzt wird. In Anlehnung an den seit 1. August 2024 in der Europäischen Union (EU) in Kraft getretenen AI Act (auch KI-Verordnung, KI-VO oder KI-Gesetz genannt) ist KI eine Technologie, die es Computern und Maschinen ermöglicht, menschliche Intelligenz und Problemlösungsfähigkeiten zu simulieren, indem sie in unterschiedlichem Grade autonom handelt und anpassungsfähig ist und aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt.

Bedeutung und Nutzen

Die Anwendungsmöglichkeiten von KI für KMU sind gross. Namentlich kann KI im Bereich Marketing bei der Website-Analyse, beim Vertrieb bei der Datenanalyse sowie im Onlineshop durch einen Chatbot, im Bereich Human Resources und Marketing für die Erstellung von Texten, Grafiken, Bildern mit Content-Generierungen wie ChatGPT, in der Logistik bei der Optimierung der Lieferkette oder Lagerverwaltung eingesetzt werden. Dies sind nur einige Beispiele, welche Chancen KI zur Effizienzsteigerung, Verbesserung des Kundenservices und für eine schnellere Anpassung an die Marktsituation bietet. 

Verantwortlichkeit und Haftung

Beim Einsatz und bei der Verwendung von KI haftet das KMU weiterhin selber für den KI-generierten Inhalt. Das Unternehmen kann und darf auf das Ergebnis der KI nicht blind vertrauen, sondern hat die KI in ihrem Tun durch entsprechende dokumentierte Prozesse zu überwachen und muss einzelfallbezogen eingreifen. Haftausschlussklauseln oder Haftungsbeschränkungen sind nur beschränkt möglich und greifen insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht. 

Datenschutz und Transparenz

Die Verwendung von KI-Tools muss im Einklang mit dem Datenschutzgesetz erfolgen, sobald Personendaten bearbeitet werden. Unabhängig davon sind je nach Einsatz des KI-Tools die gesetzlichen Transparenzvorschriften bis hin zu den Aufklärungspflichten einzuhalten. Da KI-Tools eine potenzielle Gefahr für die Individualrechte darstellen, ist die Nachvollziehbarkeit von KI zum Schutz der Grundrechte und zur Einhaltung der ethischen Grundsätze absolut zentral. Auch wenn das KI-Gesetz der EU für Schweizer KMU – solange sie im EU-Markt nicht tätig sind – nicht gilt, gehen die aktuellen politischen Vorstösse in der Schweiz in die ähnliche Richtung.

Urheberrecht 

Bei der Entwicklung und der Nutzung von KI stellen sich zudem Fragen zum Urheberrecht. Gerichtlich in Klärung ist, ob und in welchem Umfang KI-Systeme geschützte Werke wie Texte, Bilder und Fotos überhaupt für Trainingszwecke verwenden dürfen. Bei der Eingabe von Daten (Prompt) ist das Urheberrecht an den verwendeten Werken zu beachten. Die Anwender müssen das Nutzungsrecht an diesen Werken und Daten haben. Die Ergebnisse (Output) der KI als solches geniessen mangels "geistiger Schöpfung" keinen Urheberschutz, weshalb die Ergebnisse nicht dem KMU zustehen. 

Beschaffung und Nutzung

Bei der Beschaffung von KI-Tools sind die vertraglichen Bestimmungen namentlich hinsichtlich Nutzungs- und Lizenzrechten, Genauigkeit, Haftung für Urheberrecht- und Datenschutzverstösse, Gerichtsstand und anwendbares Recht zu prüfen und - soweit möglich - zu verhandeln. Die entsprechenden Nutzungsbestimmungen sind intern in den Prozessen zu implementieren und vertraglich beigezogenen Dritten zu überbinden, um Vertragsverstösse zu verhindern. 

Fazit

Der Einsatz und Betrieb von KI-Lösungen sind für Schweizer KMU eine Chance zur Effizienzsteigerung. Zugleich stellen KI-Tools eine Herausforderung dar - sowohl technischer wie auch rechtlicher Natur. Die Beschaffung und der Einsatz müssen rechtlich abgesichert erfolgen und intern gut umgesetzt werden, um Fehlinvestitionen, Reputationschäden und Haftungsfolgen zu vermeiden. 

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  • Priska Ineichen

    Priska
    Ineichen

    lic. iur., Rechtsanwältin, CAS IT and Law

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