
Familienzuschläge 2025: Mehr finanzielle Entlastung für Familien
Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Kinder- und Ausbildungszulagen in der Schweiz erhöht und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Die monatliche Kinderzulage steigt von 200 CHF auf 215 CHF, während die Ausbildungszulage von 250 CHF auf 268 CHF angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft die Mindestansätze, die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, höhere Zulagen festzulegen.
Automatische Anpassung der Familienzulagen: Kein Handlungsbedarf für Berechtigte
Für alle, die bereits Familienzulagen beziehen, erfolgt die Erhöhung automatisch – es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Für Familien in den Kantonen Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau und Tessin, die bislang den Mindestbetrag für Ausbildungszulagen erhalten, kommt es zu einer Anhebung. Auch bei den Kinderzulagen wird der Betrag in diesen Kantonen erhöht – zusätzlich betrifft dies nun auch den Kanton Thurgau. In den übrigen Kantonen, die bereits höhere Beträge als der Mindestansatz zahlen, ändert sich nichts.
Auf der Informationsseite der AHV/IV steht das Merkblatt zu den Familienzulagen pro Kanton zur Verfügung.
Voraussetzungen für Kinder- und Ausbildungszulagen
Die Familienzulagen sollen dazu beitragen, die Unterhaltskosten von Eltern zu entlasten. Gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) haben Berechtigte Anspruch auf eine monatliche Kinderzulage, wenn sie Kinder unter 16 Jahren haben. Nach dem 15. Geburtstag des Kindes, wenn dieses die obligatorische Schule abgeschlossen hat und eine Ausbildung absolviert, wird anstelle der Kinderzulage eine Ausbildungszulage gezahlt. Diese wird so lange gewährt, bis der Jugendliche seine Ausbildung abschliesst oder das 25. Lebensjahr erreicht.
Die Zulagen gelten für leibliche, adoptierte und Stiefkinder, die überwiegend im gleichen Haushalt leben, sowie für Pflegekinder, die unentgeltlich und dauerhaft aufgenommen wurden. Auch wenn man überwiegend für den Unterhalt von Geschwistern oder Enkelkindern aufkommt, können die Zulagen gesprochen werden.
Neue Einkommensgrenzen für den Anspruch
Ein wichtiger Aspekt der Reform betrifft auch die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienzulagen im Personalwesen. Künftig muss ein AHV-pflichtiger Lohn von mindestens 7 560 CHF erzielt werden, was einem monatlichen Einkommen von 630 CHF entspricht, um als erwerbstätig zu gelten und dadurch Anspruch auf Familienzulagen zu erhalten.
Für nicht erwerbstätige Familien, deren steuerbares Gesamteinkommen maximal 45 360 CHF pro Jahr beträgt und keine Ergänzungsleistungen bezieht, bleibt der Anspruch auf Familienzulagen bestehen. Dies sorgt dafür, dass auch Haushalte mit niedrigerem Einkommen weiterhin von den Zulagen profitieren können.
Kein Anspruch auf Ausbildungszulagen besteht, wenn das Erwerbseinkommen des Kindes höher ist als 2 520 CHF pro Monat bzw. 30 240 CHF pro Jahr.
Regeln für den Bezug der Familienzulage: Wer hat Vorrang?
Für jedes Kind darf nur eine Familienzulage bezogen werden. Wenn mehrere Personen infrage kommen, die Zulage zu beantragen, gilt diese Reihenfolge:
- Wer erwerbstätig ist
- Wer die elterliche Sorge hat oder bis zur Mündigkeit des Kindes hatte
- Wer überwiegend mit dem Kind zusammenlebt oder bis zur Mündigkeit zusammengelebt hat
- Wer im Wohnsitzkanton des Kindes Zulagen beziehen kann
- Wer das höhere AHV-pflichtige Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit hat
- Wer das höhere AHV-pflichtige Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit hat
Arbeitet der andere Elternteil in einem Kanton mit höheren Familienzulagen, kann er eine Differenzzahlung beantragen.
Fazit
Die Anpassungen der Kinder- und Ausbildungszulagen sind ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Unterstützung von Familien zu erhöhen und den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. In Zeiten steigender Inflation und anhaltend hoher Lebenshaltungskosten ist es für viele Familien zunehmend schwieriger, die Grundbedürfnisse wie Wohnen, Ernährung und Bildung zu decken. Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, das finanzielle Gleichgewicht zu wahren und den Familien eine bessere Absicherung zu bieten.