

STEUER
veröffentlicht: März 2018
Ihre Ansprechpersonen:
Marco Frappa
Betriebsökonom FH, dipl. Steuerexperte, MAS FH in MWST, LL.M. VAT
Andrea Küttel
BSc in Betriebsökonomie FHZ
dipl. Treuhandexpertin
Stefan Wigger
MLaw, dipl. Steuerexperte, CAS UZH in International Tax Law
Lukas Vogelbach
BSc in Betriebsökonomie ZFH, dipl. Steuerexperte
Zum Gesamtumsatz gehört der weltweit erzielte Umsatz eines Unternehmens, unabhängig von der steuerlichen Qualifikation bei der Mehrwertsteuer. Dazu gehören auch Umsätze aus Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen oder befreit sind.
Die Abgabe bei den Unternehmen wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer erhoben. Der Grund liegt darin, dass die Abgabepflicht an die mehrwertsteuerliche Registrierung gekoppelt ist.
Die Höhe der Abgabe ist in folgende Tarifgruppen aufgeteilt:
Umsatz (CHF) | Tarif / Jahr (CHF) |
Bis 499 999 | 0 |
500 000 bis 999 999 | 365 |
1 000 000 bis 4 999 999 | 910 |
5 000 000 bis 19 999 999 | 2 280 |
20 000 000 bis 99 999 999 | 5 750 |
100 000 000 bis 999 999 999 | 14 240 |
Ab 1 000 000 000 | 35 590 |
Wenden mehrere Unternehmen die Gruppenbesteuerung im Sinne von Art. 13 MWSTG an, so ist der Gesamtumsatz der Mehrwertsteuergruppe massgebend und nur eine Unternehmensabgabe geschuldet. Zudem kann spezifisch für die Radio- und Fernsehgebühren eine Unternehmensabgabegruppe gebildet werden, wenn sich mindestens
30 Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenschliessen. Auch in diesem Fall ist nur eine Abgabe auf der Basis des konsolidierten Umsatzes geschuldet. Für die Bildung, Veränderungen im Bestand und die Auflösung der Gruppe gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Gruppenbesteuerung.
Auch autonome Dienststellen eines Gemeinwesens können sich für die Entrichtung der Unternehmensabgabe zusammenschliessen.
Weil die Unternehmensabgabe an die Registrierung im Mehrwertsteuer-Register anknüpft, werden ausländische Unternehmen abgabepflichtig, auch wenn sie in der Schweiz über keine dauernde Einrichtung verfügen und hier beispielsweise nur Montageleistungen erbringen. Dasselbe gilt auch für ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz mehrwertsteuerlich registriert sind, weil sie elektronische Dienstleistungen erbringen.
Da auf den weltweiten Umsatz abgestellt wird, kann bereits ein minimaler Umsatz in der Schweiz die Unternehmensabgabe bis maximal CHF 35 590 auslösen! Die Unternehmensabgabe basiert auf den Umsätzen der Mehrwertsteuer-Abrechnung. Daher kommt einer korrekten und vollständigen Mehrwertsteuer-Deklaration hohe Bedeutung zu. Ferner sollten Unternehmensgruppen die Konsolidierungsmöglichkeiten jetzt prüfen und allenfalls die Gruppenbesteuerung wählen.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Balmer-Etienne AG
Luzern +41 41 228 11 11
Zürich +41 44 283 80 80
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